EU-Kommission unterliegt im Steuerstreit mit Apple

Der Gerichtshof der Europäischen Union stuft Apples Steuervorteile nicht als illegale Beihilfe ein. Die Steuernachforderung über 13 Milliarden Euro plus Zinsen ist damit ungültig. Der EU-Kommission bleibt aber noch der Weg vor den Europäischen Gerichtshof.

Die EU-Kommission hat in der ersten Instanz den Rechtsstreit um die Steuervergünstigen der irischen Regierung für Apple verloren. Die von Brüssel geforderte Steuerrückzahlung des iPhone-Herstellers in Höhe von 13,1 Milliarden Euro ist ungültig. Nach Ansicht des Gerichts hat die EU-Kommission nicht nachgewiesen, dass die Apple gewährten Steuervorteile eine unerlaubte Subvention darstellen.

Irland lockt Multis mit niedrigeren Steuern (Bild: xtock/Shutterstock).Bereits 1991 hatte Irland mit Apple ein Steuerabkommen vereinbart. Es regelte, wie die Gewinne der in Irland ansässigen europäischen Niederlassungen von Apple – Apples Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE) – zu versteuern sind. 2007 wurde die Vereinbarungen erneuert. Sie war wiederum bis 2014 gültig.

Vor vier Jahren schließlich stufte die EU-Kommission beide Regelungen als illegale staatliche Beihilfe ein. Sie bestätigten Apples Steuerpraxis, wonach das Unternehmen aus Cupertino den größten Teil der Gewinne seiner beiden Niederlassungen einem „Head Office“ in Irland zuordnete, dass jedoch keine Mitarbeiter hatte und nicht versteuert wurde.

Irland wurde daraufhin angewiesen, die sich daraus ergebende Steuerschuld bei Apple einzutreiben. Erst im September 2018 meldete das Land den Eingang der Steuernachzahlung inklusive 1,2 Milliarden Euro Verzugszinsen. Zudem klagten Irland und Apple gegen die EU-Kommission.

„Das Gericht erklärt den angefochtenen Beschluss für nichtig, weil es der Kommission nicht gelungen ist, rechtlich hinreichend nachzuweisen, dass ein Vorteil im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorliegt“, heißt es nun in der Urteilsbegründung. „Nach Ansicht des Gerichts hat die Kommission zu Unrecht erklärt, dass ASI und AOE einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil und damit eine staatliche Beihilfe erhalten hätten.“

Apple hatte der EU unter anderem vorgeworfen, die Nachforderung widerspreche der Realität. Zudem ändere die EU mit ihrer Entscheidung rückwirkend Gesetze, was für Rechtsunsicherheit sorge. Apple argumentierte auch, dass seine Produkte in den USA entwickelt würden, weswegen auch die Gewinne dort zu versteuern seien.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Apple erfreut über das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union. „In diesem Fall ging es nicht darum, wie viel Steuern wir zahlen, sondern wo wir sie zahlen müssen“, sagte ein Unternehmenssprecher. „Wir sind stolz darauf, der größte Steuerzahler der Welt zu sein, da wir wissen, welche wichtige Rolle Steuerzahlungen in der Gesellschaft spielen.“

Die EU-Kommission kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Der Fall würden dann den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. EU-Kommissarin Margrethe Vestager kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und dann die nächsten Schritte der Kommission abzuwägen.

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Themenseiten: Apple, EU-Kommission, Gerichtsurteil, Politik, iPhone

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2 Kommentare zu EU-Kommission unterliegt im Steuerstreit mit Apple

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  • Am 17. Juli 2020 um 15:07 von Skydiver

    lol, nein natürlich hat man (Unternehmen) keinen Vorteil davon, anstelle 13% nur 0,05% Steuern zu zahlen… Cool auch: „Apple argumentierte auch, dass seine Produkte in den USA entwickelt würden, weswegen auch die Gewinne dort zu versteuern seien.“ Tja… wäre da nicht der Umstand, dass es nicht um die Gewinne sondern um die Umsätze geht.. Die Gewinnverschleierung durch das Belügen von Staaten, denn den einen sagen sie die Umsätze würden da, und dem anderen sagen sie sie würden dort versteuert, was im Endeffekt dazu führt, dass sie niergends versteuern. Die USA hätte sicherlich nichts dagegen, wenn Apple seine Gewinne in den USA voll versteuern würden, sie argumentierten aber ja, dass die Europa-Gewinne in Irland und den Niederlanden versteuert würden.
    Dass ein Unternehmen versucht die Steuerlast zu minimieren, geschenkt. Völlig normal. Dass aber die unverfrorene Lügerei durchgeht, dass Scheinstandorte durchgehen – wofür unsereins in den Knast wandert -, dass Staaten dies auf Kosten des Steuerzahlers unterstützten… PFUI.

  • Am 16. Juli 2020 um 17:57 von C

    1. Runde EuG: Apple & Irland 1, EU-Kommission 0.
    Ich gehe davon aus, dass es in die nächste Runde zum EuGH geht.

    Unverständlich ist mir, bei bilateralen Vereinbarungen zwischen dem Apfel und dem Irischen Staat, warum diese Vereinbarungen angeblich dann für alle Steuer-Zahler in Irland gegolten haben sollen, wo diese doch nur bilateral waren. Der EuG hat ja kritisiert, das die EU-Kommission nicht die Beihilfe nachgewiesen haben soll. Was nur für einen Steuer-Zahler gilt IST Beihilfe.

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