Beschwerde von Yahoo: Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig

Es nimmt für Suchmaschinen die Pressefreiheit in Anspruch. Auf dieser Basis nennt es das Leistungsschutzrecht "eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer". Vor einem Monat forderte die VG Media aufgrund des Gesetzes Lizenzgebühren von Yahoo.

Yahoo hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht in Deutschland eingereicht. Darüber informiert Chefjurist Helge Huffmann in einer Presseinformation.

Yahoo

Huffmann schreibt: „Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist.“ Den Wortlaut der Beschwerde hat Yahoo nicht veröffentlicht. Netzpolitik.org hat aber eine Zusammenfassung von Juraprofessor Alexander Blankenagel von der Humboldt-Universität Berlin erhalten. Demnach deckt die Pressefreiheit auch „Suchmaschinen als unverzichtbare Vermittler der Presseverlage und ihrer Erzeugnisse“ ab. Dieses Grundrecht verletze das Leistungsschutzrecht in mehrfacher Weise.

Auf das Gesetz vom August 2013 habe Yahoo Deutschland zunächst dadurch reagiert, dass es die Gestaltung unserer Suchergebnisse in der deutschen Nachrichtensuche änderte, heißt es zur Begründung. Daher sei dieses Angebot im Vergleich zu anderen Ländern „weniger umfassend und informativ“.

Unzufriedenheit mit dem eigenen Angebot dürfte aber nicht der einzige Anlass für Yahoos Beschwerde sein. Vielmehr hatte vor einem Monat die Verwertungsgesellschaft (VG) Media beim Schiedsgericht des Patent- und Markenamts Klage gegen 1&1 wie auch Yahoo eingereicht, weil beide bislang keine Lizenzgebühren zahlen, wie Heise berichtete.

Das Gesetz sieht vor, dass Suchmaschinenanbieter wie Google, Microsoft Bing und Yahoo künftig für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet eine Genehmigung einholen und ein Entgelt an die Verlage zahlen müssen, die wiederum die Urheber der Texte daran beteiligen sollen. Erwerben die Anbieter keine Nutzungslizenz, können die Verlage auf Unterlassung klagen.

Yahoo schreibt sich eine besondere Position zu, da es auch selbst ein großes redaktionelles Angebot habe: „Yahoo ist damit als Suchmaschinenanbieter durch das Gesetz verpflichtet und gleichzeitig als Presseverleger ‚geschützt'“, formuliert Huffmann. Aber natürlich stellen sich auch andere Suchmaschinen gegen das Gesetz – insbesondere Google, das von einem „schwarzen Tag für das Internet in Deutschland“ sprach. Unternehmenssprecher Kay Oberbeck sagte vor einem Jahr: „Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel.“ Das geplante Gesetz betreffe jeden Internetnutzer und bedeute weniger Informationen, höhere Kosten und massive Rechtsunsicherheit. Zumindest hinsichtlich der Rechtsunsicherheit könnte Yahoos Beschwerde die Debatte voranbringen.

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Themenseiten: Google, Internet, Leistungsschutzrecht, Suchmaschine, Yahoo

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3 Kommentare zu Beschwerde von Yahoo: Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig

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  • Am 1. August 2014 um 23:04 von DirkH

    Deutsche Zeitungen sind sowieso nur noch Propagandaverbreiter fuer die Terrorkriege von NATO und Soros. Ich geh nur noch auf google news, um mal zu gucken, was das Deutsche Einheitsblog „Medien“ gerade an Luegen zu bieten hat.
    Informationen krieg ich laengst von einigen handverlesenen Blogs. Altes sowjetisches Sprichwort: Du kaufst die Zeitung nicht, um die Wahrheit zu erfahren. Du kaufst sie, um die Luegen zu erfahren.

    • Am 2. August 2014 um 16:49 von caracas

      > Ich geh nur noch auf google news, um mal zu gucken, was das Deutsche Einheitsblog “Medien” gerade an Luegen zu bieten hat
      Vor PRlSM-Zeitalter war google news auch meine Startseite. Dann habe ich mir selbst Google-Abstinenz verschrieben. In die Datei http://de.wikipedia.org/wiki/Hosts kamen Filter für alle Google-Server,wie
      > 127.0.0.1 fonts.googleapis.com
      und damit sind diese Server für alle Anwendungen – auch für Browser – auf meinem PC ein NoGo-Areal. Unabhängig davon finde ich, dass es viel ziviele Internet-Nutzer gibt, die sich an den Gedanken gewöhnt haben, dass Internet == Google.

  • Am 2. August 2014 um 22:56 von Silvio

    Was hat das jetzt mit dem Leistungsschutzrecht und Google zu tun? Die Propaganda geht weiter, weil Google Bashing ist die Mode der unwissenden. Übrigens wird die Sperrung der Fonts Api von Google nicht genügen um allen Trackern zu entkommen. Sperrst du auch deutsche Websites von Behörden und andere Tracker? Der deutsche Staat hat in einem Lebensjahr tausendmal mehr in dein Leben geschnüffelt, eingegriffen und gelenkt als Google es jemals könnte. Sperrung? Demos? Zerschlagungen? Forderungen? Nein, denn es ist die deutsche Gemütlichkeit Unternehmen außerhalb von Deutschland als Mutter des bösen zu präsentieren, damit niemand deutsche Unternehmen hinterfragt und keine Arbeit von irgendwelchen Pseudo-Aktivisten geleistet werden muss.

    Unternehmen wie der Spiegel, Axel Springer, Bertelsmann und die öffentlich rechtlichen sind mit Propaganda groß geworden. Die Blütezeit dieser „Unternehmungen“ waren schließlich die Jahre des Kalten Krieges. Wer verbindet diese Unternehmen mit Journalismus? Ich brauche auch keine Google News um mir ein Überblick zu verschaffen. Ich kenne die Websites, international und national. Das Sprichwort merke ich mir. Die perfekte Antwort. Danke. :)

    Mfg

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