Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Telekom-Drosselung

Sie stört sich vor allem daran, dass im Rahmen von mit Flatrates beworbenen Verträgen Bandbreitenlimits eingeführt werden. Ein erster Termin zur mündlichen Verhandlung soll beim Landgericht Köln am 18.09.2013 stattfinden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen lässt gerichtlich prüfen, ob die von der Deutschen Telekom geplante Drosselung von DSL-Flatrates rechtens ist. „Wir wollen ein Grundsatzurteil, das dem Verbraucher Sicherheit verschafft“, sagte ein Sprecher gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus.

Verbraucherzentrale NRW

Ursprünglich sollte die Bandbreite bei Erreichen eines bestimmten Inklusivvolumens ab 2016 auf 384 KBit/s reduziert werden. Nach heftigen Protesten seitens Politik und Verbrauchern knickte die Telekom Mitte Juni aber ein und setzte das Bandbreitenlimit auf 2 MBit/s herauf.

Die Verbraucherzentrale sieht dem Focus-Bericht zufolge eine „Wiederholungsgefahr“. Sie fordert daher, dass die Telekom eine Unterlassungserklärung abgibt, künftig auf Geschwindigkeitsreduzierungen zu verzichten.

Schon im Mai hatte die Verbraucherzentrale NRW die Telekom wegen der seit 2. Mai gültigen Drosselungsklausel in ihren DSL-Verträgen für Neukunden abgemahnt und die Streichung des entsprechenden Passus gefordert. Die Verbraucherschützer sehen in der Beschränkung der Bandbreite bei Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Sie stören sich in ihrer Abmahnung vorrangig daran, dass im Rahmen von mit Flatrates beworbenen Verträgen Begrenzungen eingeführt werden.

Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 16. Mai hatte die Telekom verstreichen lassen. Bis heute hat der Konzern keine solche Erklärung unterzeichnet. Nun müssen die Gerichte entscheiden, ob die Klausel zur Flatrate-Drosselung zulässig ist oder nicht.

Update 10.7.

Inzwischen hat die Verbraucherzentrale die geplanten Schritte gegen die Telekom auf der eigenen Homepage spezifiziert. Demnach hat sie die Telekom per Abmahnung aufgefordert, „die seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen, und -nachdem die Telekom die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung hat verstreichen lassen – beim Landgericht Köln Klage eingereicht. Das Gericht muss nun entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht. Ein erster Termin zur mündlichen Verhandlung soll beim Landgericht Köln am 18.09.2013 stattfinden (Gerichts-Az.: 26 O 211/13).“

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9 Kommentare zu Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Telekom-Drosselung

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  • Am 8. Juli 2013 um 16:18 von Maier Bernd

    Einfach Telekom Kündigen fertig mal sehen wie lange die das aushalten

    • Am 8. Juli 2013 um 20:33 von jimbeam

      da macht es sich jemand verdammt einfach, Hauptsache: ICH bin nicht betroffen davon

  • Am 8. Juli 2013 um 19:03 von Jürgen

    So einfach ist das ja nicht, zumal die Drosselung schon lange praktiziert wird – wenn auch nicht bei reinen DSL – Tarifen. Auf dem Mobilfunkmarkt wird seit Anbeginn eine Flatrate angeboten aber die bekommt man dann nur auf das Volumen der Daten „angerechnet“. Die Geschwindigkeit steht da leider auf einem ganz anderen Blatt.
    In manchen ländlichen Gebieten gibt es leider nur UMTS und LTE als DSL-Ersatz für den Hausgebrauch. Da schaut man dann sehr schnell in die Röhre – aber bei O2, Vodafone und Co sagt keiner was, schade eigentlich.

  • Am 8. Juli 2013 um 22:03 von Euro

    Schön, Verbraucherzentrale gegen die Verbraucher und für weniger extrem internetnutzer. Wer viel verbraucht soll es ach bezahlen und nicht die Masse der Verbraucher. Der Name Verbraucherzentrale ist falsch.

    • Am 9. Juli 2013 um 7:33 von Frank Furter

      Wer viel verbraucht???
      Wir ALLE werden 2016 viel mehr verbrauchen, als wir heute ahnen!
      Weil:
      Daten und Datensicherung in der Cloud
      Software in der Cloud (schon mal was von Office 365, Google Docs, etc. gehört)
      Fernsehen über das Internet
      Videotelefonie (Skype)
      EBooks
      Nachrichten im Internet (Tagesschau, Heute, N24, ntv, …)
      Zeitungen im Internet

      (dabei auch nicht vergessen, dass die Animationen und Filmchen der Werbung, die uns auf allen Seiten begegnen, auch das Datenvolumen erhöhen)

      da kommt auch Otto Normalverbraucher locker auf zweistellige Gigabytebereiche.

      Und da diese Entwicklung auch von den Providern richtig vorhergesehen wird, wollen sie schon heute dafür sorgen, dass sie auch in Zukunft einen Reibach machen.

      Übrigens, Flat heißt Flat, weil mit einer Zahlung ALLES bezahlt ist.
      Dann sollen sie doch gefälligst auch so ehrlich sein und sagen: ab 2016 gibt es keine Flat mehr, sondern nur noch volumenbasierte Verträge.

  • Am 9. Juli 2013 um 8:20 von Heinz Oswald

    Seltsam daß „man“ sich auf die Telekom einschiesst. KabelBW drosselt, 1und1 drosselt, steht bei beiden in den AGB zu lesen. In Ballungszentren mag es niemand bemerken, aber auf dem Land spüre, wenn einige Nachbarn große Datenmengen übertragen. Es ist nur nicht zu ändern, weil die Zuleitung zum Ort über 3 km Länge vor 40 Jahren mit kleinem Kabelquerschnitt (0,4) verlegt wurde. Da war DSL noch nicht erfunden. Neu verlegen kostet ca. 80.000 Euro.

  • Am 9. Juli 2013 um 8:25 von Heinz Oswald

    Ein Snipped :
    …Mit den neuen Tarifen weitet Kabel Deutschland auch seine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit aus. Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GByte pro Tag behält es sich das Recht vor, die Bandbreite auf 100 KBit/s zu begrenzen…..
    Quelle: http://www.zdnet.de/88161335/kabel-deutschland-erhoht-bandbreite-seiner-einsteiger-internettarife/

  • Am 14. Juli 2013 um 16:10 von Klaus Fleischmann

    Wo Flat draudsteht sollte auch Flat drinnen sein. Dies gilt für jeden Anbieter. Wenn jemand ein Volumenpaket verkauft und dann bei überschreitung heftig drosselt ist das für mich in Ordnung. Es sollte endlich einmal von einem Gericht bestätigt werden was eine Flat ist und das gewisse zusatzklauseln im Kleingetruckten verboten werden. Das wäre einmal ganz wichtig füt die Transparenz.
    Wenn da steht 5000 GB Volumenpaket weiß ich was ich habe. Bei einer Flat wo es „im KLEINGEDRUCKTEN“ heist es wird ab 5000 evtl gedroselt weis keiner was Sache ist. Das sagt nichts ganzes und nichts halbes aus und das ist versuchte Täuschung des Verbrauchers.

  • Am 25. Juli 2013 um 14:05 von Pinksheep

    Was passiert eigentlich in dem Falle, wo die DTAG die gerade laufenden Daten selber vernichtet?

    Bekommt man die GB gutgeschrieben?

    Hintergrund: Häufig habe ich bis zu 6x am Tag Internetabbrüche seitens der DTAG. Zuweisung einer neuen IP-Adresse. Mit dem jeweiligen Wechsel der IP-Adresse sind alle temporären Down- u. Upload-Dateien nicht mehr brauchbar, weil nicht vollständig. Man muss von vorne anfangen, in der Hoffnung, dass es keinen IP-Adresswechsel gibt oder die Geschwindigkeit von 1200 kbit/s auf 100kbit/s gesenkt wird. Selbst im Email-Account der DTAG werden dann Down-/Uploads unterbrochen wegen zu geringer Leistung.

    Was dem Verbraucher fehlt ist ein rechtssicheres Tool, mit dem man gegenüber der DTAG beweisen kann, dass der Datenschwund von der DTAG verursacht wurde.

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