Facebook darf wegen gesponserter Anzeigen verklagt werden

Das hat Richterin Lucy Koh entschieden. Die Sponsored Stories verstoßen womöglich gegen kalifornisches Persönlichkeitsrecht. Sie machen Nutzer ungefragt zu Werbeträgern, wenn sie an einem Ort einchecken oder etwas per "Like"-Button markieren.

US-Bezirksrichterin Lucy Koh hat Facebooks Antrag auf Abweisung einer Klage zurückgewiesen. Im kalifornischen San Jose gehen mehrere Nutzer gegen das Social Network vor, weil in ihrem Newsfeed Werbung auftauchte, die ihre Freunde angeblich per „Gefällt mir“-Button markiert hatten (Fraley vs. Facebook, Az: 11-cv-01726), wie Bloomberg berichtet.

Beispiel für eine Sponsored Story (Screenshot: ZDNet)
Beispiel für eine Sponsored Story (Screenshot: ZDNet)

Die Kläger sind demnach der Ansicht, dass die sogenannten Sponsored Stories betrügerisch sind und gegen kalifornisches Recht verstoßen. Sie hätten „eine kohärente Theorie“ vorgetragen, „inwiefern sie finanziell geschädigt worden sind durch die widerrechtliche Verwendung ihrer Namen, Fotos und Konterfeis“, erklärte die Richterin. Bloomberg zufolge gab Koh jedoch einem zweiten Antrag Facebooks statt, Beispiele der gesponserten Anzeigen aus der Klageschrift zu entfernen.

Bloomberg zufolge verbietet es das kalifornische Persönlichkeitsrecht, ohne ausdrückliche Einwilligung Name, Stimme, Unterschrift, Foto oder Konterfei einer Person zu Werbezwecken zu nutzen. Facebook will von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen, die den „Neuigkeitswert“ hervorhebt und auf Zustimmung verzichtet. Die Kläger seien für ihre Freunde öffentliche Personen, und der Ausdruck einer Käuferentscheidung sei generell berichtenswert, zitiert die Zeitung das Social Network.

Sponsored Stories hatte Facebook Ende Januar 2011 eingeführt. Damit werden Nutzer ungefragt und unbezahlt zu Testimonials. Wer über Places seinen Standort übermittelt oder etwas per „Gefällt mir“-Button markiert, kann unverhofft als Anzeige auf den Seiten seiner Freunde auftauchen. Tätig werden müssen nur die „beworbenen“ Unternehmen – das Einverständnis der Nutzer holt Facebook nicht ein.

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