Debian-Nutzerin erhält offenbar gefälschte Filesharing-Abmahnung

Die in der Abmahnung genannte Kanzlei streitet die Autentizität des Dokuments ab. Die angeblich die Rechte an Debian 5 besitzende Firma scheint nicht zu existieren. Betroffene sollten keine Unterlassungserklärung abgeben.

Offenbar erhalten Personen, die sich in den vergangenen Wochen die freie Software Debian 5 über Bittorrent heruntergeladen haben, derzeit Abmahnungen wegen illegalen Filesharings. Das berichtet eine davon betroffene sächsische Nutzerin. Die Abmahnungen werden scheinbar im Namen der niederländischen Firma Media Art Holland B.V. von einer Augsburger Kanzlei ausgesprochen. Diese nimmt in dem Schreiben die Rechte an Debian 5 in Anspruch.

Die Augsburger Kanzlei, von der das Schreiben stammen soll, hat gegenüber ZDNet dessen Echtheit bestritten: „Von uns ist keine Abmahnung zu Debian verschickt worden.“ Außer im Fall der sächsichen Nutzerin sei man zudem auch noch nicht von Betrofenen oder deren Anwälten angesprochen worden. Entweder haben diese noch nicht reagiert, sind den Forderungen nachgekommen oder es handelt sich um einen Einzelfall. In der Vergangenheit hat sich die Augsburger Kanzlei in zahlreichen Fällen um die Durchsetzung der Urheberrechte an Filmen gekümmert.

Außerdem hat Gulli.com unter Berufung auf Recherchen eines Users berichtet, dass das Unternehmen Media Art Holland nicht im niederländischen Handelsregister eingetragen ist. Das müsste die Firma bei der Gesellschaftsform B.V. aber so sein. Auch das legt nahe, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt.

Die Kanzlei Ferner aus Alsdorf hält es nach dem bisher bekannten Wortlaut des Schreibens für eher unwahrscheinlich, dass jemand ernsthaft behauptet, dass im Debian-Paket eine Software von ihm ohne entsprechende Lizenz genutzt wird. Wahrscheinlicher sei, dass es sich um eine gefälschte Abmahnung handelt. Die Kanzlei empfiehlt Betroffenen, keine Schritte selbst zu unternehmen. Insbesondere sollten sie ohne Rat keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben: Immerhin versichere man damit gegen das Versprechen der Zahlung einer Vertragsstrafe, eine frei verfügbare Software nicht mehr anzubieten.

Die Kanzlei Ferner weist in ihrem Blog aber auch auf ein altes, aber noch nicht gelöstes GPL-2-Problem hin: „Wer sich die Binary-Quellen via Bittorrent kopiert, und damit automatisch auch wieder anbietet, der bietet die binären Quellen ohne den Quellcode an, was nach der GPL untersagt ist. Die benannten Ausnahmen greifen in diesem Szenario nicht (dazu Paragraf 3 der GPL 2 lesen). In der Theorie wäre damit jeder Upload eines reinen Binary-Repositories bei Bittorrent ein GPL-2-Verstoß.“

Im aktuellen Fall werde aber nach dem derzeitigen Kenntnisstand dieser Sachverhalt nicht geltend gemacht, sondern die umfassenden Rechte am Debian-Paket insgesamt angeführt. Laut Kanzlei Ferner ist aber abzuwarten, ob eines Tages jemand, dessen Software in einem solchen Paket zu finden ist, einen Verstoß gegen die GPL entdeckt und deswegen Abmahnungen ausspricht. Sie hält unter diesem Aspekt das Filesharing von Open-Source-Software keinesfalls für abmahnsicher.

Update 18 Uhr 39: Die Empfängerin des Schreibens hat in dem Forum, in dem sie diese ursprünglich zur Diskussion gestellt hatte mitgeteilt, dass es sich bei dem Schreiben um die Einzeltat einer ihr bekannten Person gehandelt hat. Diese sei weder mit der im Schreiben genannten Kanzlei noch mit Debian verbunden. Es wird also kein Anspruch auf Urheberrechte an Debian erhoben.

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