Gericht entscheidet zu Prüfungspflichten der Denic bei Tippfehler-Domains
Die Denic hat nur geringe Prüfungspflichten. Im automatisierten Eintragungsverfahren muss sie begehrte Domains gar nicht prüfen. Nach Hinweisen auf Rechtsverstöße ist ihr allenfalls zuzumuten, offensichtliche Rechtsverstöße festzustellen. weiter