Google aktualisiert Richtlinie für Löschung persönlicher Daten in der Suche

Sie gilt nun auch für Kontaktinformationen wie Anschriften und Telefonnummern. Google will Nutzer so besser vor Identitätsdiebstahl schützen.

Google hat die Möglichkeiten zur Entfernung persönlicher Daten aus Google-Suchergebnissen erweitert. Löschanträge lassen sich nun auch für personenbezogene Kontaktinformationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Anschriften stellen.

Bisher konnten Nutzer die Entfernung bestimmter vertraulicher Informationen aus der Suche beantragen, beispielsweise Doxxing-Inhalte (wenn die Kontaktinformationen einer Person auf böswillige Weise weitergegeben werden) oder Informationen wie Bankkonto- oder Kreditkartennummern, die für Finanzbetrug verwendet werden könnten. Im Rahmen der erweiterten Richtlinie ist dies nun auch für Informationen möglich, die ein Risiko für Identitätsdiebstahl darstellen könnten – wie vertrauliche Anmeldedaten – wenn sie in Suchergebnissen erscheinen.

„Die Verfügbarkeit von persönlichen Kontaktinformationen im Internet kann erschreckend sein – und sie können auf schädliche Art und Weise verwendet werden, unter anderem für unerwünschte direkte Kontaktaufnahme oder sogar körperliche Schäden. Die Nutzer haben uns mitgeteilt, dass sie diese Art von Informationen in einigen Fällen gerne aus der Suche entfernen würden“, schreibt Michelle Chang, Leiterin der globalen Google-Suchpolitik, in einem Blogbeitrag.

Chang sagte, wenn ein Antrag auf Entfernung aus der Google-Suche gestellt wird, bewertet Google den gesamten Inhalt der Webseite. Im Anschluss an die Bewertung könne Google die angegebene URL aus allen Suchanfragen entfernen oder die Suchergebnisse entfernen, in denen die Anfrage den Namen einer Person oder andere angegebene Identifikatoren enthält. In besonderen Fällen sei es auch möglich, die Anfrage abzulehnen.

„Wir werden alle Inhalte auf der Webseite bewerten, um sicherzustellen, dass wir nicht die Verfügbarkeit anderer Informationen einschränken, die allgemein nützlich sind, zum Beispiel in Nachrichtenartikeln“, sagte Chang. Auch bei öffentlichen Verzeichnissen beispielsweise auf Behördenwebesites werde Google nicht einschreiten.

Google weist auch darauf hin, dass Daten nur aus der Suche, nicht aber aus dem Internet entfernt werden. Gegebenenfalls sei es erforderlicher, den Anbieter der Website zu kontaktieren, um eine Löschung von Inhalten zu erreichen.

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