Trekstor siegt in Patentstreit mit E-Ink um E-Paper-Displays

Das Bundespatentgericht hat den deutschen Teil von E-Inks Europäischem Patent für nichtig erklärt. Damit folgte es einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim. Bei dem Streit ging es um die Anzeige von Trekstors E-Reader der Pyrus-Reihe.

Trekstor ist aus dem Patentstreit mit E-Ink um seine E-Reader-Reihe Pyrus als Sieger hervorgegangen. Das Bundespatentgericht hat seiner Klage hinsichtlich des deutschen Teils von E-Inks Europäischem Patent 1010036 B1 stattgegeben und diesen für nichtig erklärt. E-Ink kann gegen das Urteil noch vor dem Bundesgerichtshof Berufung einlegen.

Trekstor Pyrus 2 LED (Bild: Trekstor)

Das Bundespatentgericht schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des Landgerichts Mannheim an. E-Ink hatte dort wegen Verletzung des Patents EP 1010036 B1 durch Trekstor in seiner E-Reader-Familie Pyrus geklagt (Aktenzeichen 2 O 296/12). Die Klage blieb allerdings erfolglos: Das Mannheimer Gericht entschied am 8. Oktober 2013, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das gegen Trekstor geltend gemachte Patent für nichtig erklärt wird, und setzte daher das Patentverletzungsverfahren bis zum Abschluss des parallel laufenden Nichtigkeitsverfahrens vor dem Bundespatentgericht aus.

Der Patentrechtsstreit zwischen E-Ink und Trekstor ist Teil eines umfangreicheren Konflikts zwischen E-Ink und Guangzhou OED Technologies über sogenannte E-Paper-Displays. Trekstor bezieht die E-Paper-Bildschirme für seine Pyrus-E-Reader von Guangzhou OED Technologies und geriet daher ins Visier von E-Ink.

Neben dem jetzt zumindest vom Bundespatentgericht abgeschlossenen Verfahren laufen noch zwei weitere. Im Streit um die Verletzung des deutschen Teils des Europäischen Patents 1231500 B1 hat das Landgericht Mannheim ebenfalls eine hohe Wahrscheinlichkeit gesehen, dass dieses durch das Bundespatentgericht für nichtig erklärt wird. Das Verfahren wurde daher bis zum Abschluss des parallelen Nichtigkeitsverfahrens ausgesetzt. Die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren ist für den 5. Februar 2015 angesetzt.

Im Streit um ein drittes Patent (EP 1390810 B1) hat das Landgericht Mannheim die von E-Ink erhobenen Vorwürfe nicht nachvollziehen können. Es ernannte einen Sachverständigen, der die streitgegenständlichen Produkte derzeit untersucht. Für die zur Verteidigung von Trekstor eingereichte Nichtigkeitsklage steht noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem Bundespatentgericht fest. Insgesamt ist Trekstor aber zuversichtlich, sich erfolgreich gegen E-Ink verteidigen und seine E-Reader mit den E-Paper-Displays auf den deutschen Markt bringen zu können.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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