Leistungsschutzrecht: Spanien führt „Google-Steuer“ ein

Eine Reform des Gesetzes über geistiges Eigentum wurde vor allem von Presseverlagen unterstützt. Es sieht Zahlungen an Verlage für Textauszüge vor, die von Google und anderen Suchmaschinenbetreibern angezeigt werden. Die Einziehung soll der Verlegerverband AEDE übernehmen - und die Verlage dürfen nicht auf die Erhebung von Gebühren verzichten.

Das spanische Parlament hat eine Reform des Gesetzes über geistiges Eigentum verabschiedet, das Zahlungen an Verlage für Textauszüge vorsieht, die von Google und anderen Suchmaschinenbetreibern angezeigt werden. Die Gesetzesnovelle wurde vor allem von den Verlegern unterstützt und sieht weitere Verschärfungen des Urheberrechts vor, darunter Geldstrafen bis zu 600.000 Euro für Anbieter illegaler Downloads.

Google-SucheFür das Änderungsgesetz stimmten 172 Abgeordnete der regierenden konservativen Volkspartei PP, während 144 Vertreter der Opposition dagegen votierten. Kritik dazu kam auch aus der Kulturszene, die durch die Regelung Freiheiten eingeschränkt und große Kommunikationsunternehmen begünstigt sieht.

Die Rede ist auch von einer „Google-Steuer“ oder formeller als dem „AEDE Canon“. Letzteres bezieht sich auf den Verlegerverband AEDE, der die auflagenstärksten Zeitungen des Landes vertritt. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Verlage nicht auf die Erhebung von Gebühren verzichten können und sie über AEDE erfolgen soll. Eine Höhe der Zahlungen bestimmt es jedoch nicht.

In einer per E-Mail an Journalisten versandte Stellungnahme erklärte sich Google enttäuscht über das neue Gesetz. „Wir glauben, dass Dienste wie Google News den Verlegern helfen, indem sie Besucher zu ihren Websites bringen“, heißt es darin. „Wir werden auch in Zukunft mit den spanischen Verlegern zusammenarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, ihre Einnahmen zu verbessern, während wir unsere Optionen im Rahmen dieser neuen Regelung einschätzen.“

SiliconNews.es, eine spanische Schwestersite von ZDNet.de, sieht den Internetkonzern vor der Alternative, zu bezahlen oder Google News in Spanien einzustellen. Es wäre demnach das erste demokratische Land, in dem Google den Service nicht mehr anbietet.

Scharfe Kritik an dem Gesetz übte Jeff Jarvis, Autor eines Buchs über Google und Ko-Moderator des wöchentlichen Video-Netcasts This Week in Google, der an einer Veranstaltung in Madrid teilnahm. „Aggregatoren eine Steuer aufzuerlegen, wird das Internet zerstören“, sagte er und bezog sich auf den Hyperlink als grundlegende Voraussetzung. „Wenn Spanien den Link besteuert, wird es eine gewaltige Auswirkung auf die Freiheit und Offenheit des Webs haben. Und es wird Presse-Unternehmen zu zerstören beginnen, weil niemand den Link bezahlen wird.“

Mit französischen Zeitungsverlegern, die ähnlich wie auch deutsche Verleger für die Auflistung ihrer Artikel in Googles Suchdiensten bezahlt werden wollten, konnte Google eine Einigung erzielen. Der Suchkonzern brachte 60 Millionen Dollar in einen Technologiefonds ein, der umgestaltende Innovationen im Digital Publishing fördern soll. Außerdem sagte Google zu, den Verlegern zu steigenden Online-Werbeeinnahmen durch Nutzung seiner Dienste AdSense, AdMob und AdExchange zu verhelfen. Die Verleger verzichten dafür auf die von ihnen geforderte „Link-Steuer”. Google erklärte zu diesem Vergleich jedoch, er bleibe auf Frankreich beschränkt – es plane nicht, außerhalb Frankreichs einen ähnlichen Fonds zu schaffen.

In Deutschland gaben die meisten Verlage im Streit um das Leistungsschutzrecht inzwischen klein bei. Sie wollten zunächst über die Verwertungsgesellschaft VG Media für von Google angezeigte kurze Text-Snippets eine Zahlungspflicht mit juristischen Mitteln durchsetzen. Auf Googles Ankündigung hin, in Google News keine Vorschautexte und Bilder von Artikeln der fraglichen Publikationen mehr anzuzeigen, erteilten sie dann aber eine „widerrufliche Gratiseinwilligung“ zu ihrer Nutzung.

Die Verlage bestätigten damit indirekt Googles Argument, dass sein Dienst ihnen unverzichtbaren und geldwerten Traffic zuführt. Eine Doppelstrategie fährt dabei allerdings derzeit die Axel Springer SE, die sich besonders stark für das Leistungsschutzrecht engagiert hatte. Während der Konzern bei seinem Flaggschiff Bild.de die kostenlose Nutzung von Snippets und Bildern einräumte, will er für kürzeste Textauszüge von Welt, Computer Bild und weiteren Publikationen noch immer bezahlt werden – und Google verlinkt hier daher nur noch mit den Überschriften. Nach einer ersten Analyse verlor Welt.de bei Google News darauf hin erheblich an Sichtbarkeit und Reichweite.

Das kann niemanden überraschen – und das weiterhin mit Snippets vertretene Bild.de behielt seine Reichweite. Ein möglicher Grund für Springers Doppelstrategie könnte in der Absicht bestehen, belastbare Daten über verlorenen Traffic zu sammeln. Der Verlagskonzern will sich offenbar nicht geschlagen geben und Google eine marktbeherrschende Stellung vorwerfen – in der Hoffnung, von ihm die Verwendung seiner Textauszüge und zugleich eine Bezahlung dafür verlangen zu können.

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

 

Themenseiten: Google, Leistungsschutzrecht, Springer-Verlag, Urheberrecht

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1 Kommentar zu Leistungsschutzrecht: Spanien führt „Google-Steuer“ ein

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  • Am 31. Oktober 2014 um 16:00 von Judas Ischias

    Die Dummen sterben nie aus.;-(
    Gerade durch solche Sachen wie Google News bin ich schon oft „angefüttert“ worden und deshalb auf den entsprechenden Seiten gelandet.

    Bin mal gespannt wie lange es in Deutschland dauert, bis sich so etwas bek(n)acktes durchsetzen wird.
    Genug Ahnungslose sitzen ja in der jetzigen Regierung.

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