Nach EU-Urteil: Niederlande verbieten Piraterie-Downloads

Bislang wurden urheberrechtsverletzende Downloads nicht strafrechtlich verfolgt. Eine Privatkopien-Abgabe auf unbeschriebene Datenträger sollte die Rechtsinhaber entschädigen. Der EuGH monierte, dass bei der Vergütungsberechnung nicht zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen Quellen unterschieden wird.

Die niederländische Regierung hat mit sofortiger Wirkung Downloads verboten, mit denen Urheberrechte verletzt werden. Sie folgt damit einer Entscheidung (PDF) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Piraterie-Downloads wurden in den Niederlanden bislang – anders als das Hochladen für Filesharing – nicht strafrechtlich verfolgt.

Eingang zum EuGH in Luxemburg (Bild: EuGH)

Ein Verbot solcher Downloads fand im niederländischen Parlament über Jahre hinweg keine Mehrheit, obwohl es immer wieder angestrebt wurde. Um die Rechtsinhaber für solche Downloads zu entschädigen, wurde jedoch seit 2003 eine Privatkopien-Abgabe auf unbeschriebene Datenträger wie USB-Sticks und DVD-Rohlinge erhoben, die auch illegale Downloads abdecken sollte. Eine Stiftung war damit betraut, die dadurch erzielten Einnahmen an die Rechtsinhaber zu verteilen.

Betroffene Hersteller und Importeure von Speichermedien wehrten sich jedoch gegen diese Praxis, und der Oberste Gerichtshof der Niederlande legte die grundsätzlichen Streitfragen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Der EuGH schloss sich der Auffassung der Kläger an und entschied, dass eine Privatkopien-Abgabe nicht für Material erhoben werden darf, das aus rechtswidrigen Quellen stammt. Das Gericht erklärte eine solche Zwangsabgabe für ungerecht, da sie auch die Käufer von Datenträgern belaste, die nicht gegen Urheberrechtsgesetze verstoßen.

Ein Vergütungssystem, das nicht zwischen rechtmäßigen oder unrechtmäßigen Quellen unterscheidet, trägt demnach nicht zu einem angemessenen Ausgleich zwischen Rechtsinhabern und den Nutzern bei. Das Gericht erklärte nationalstaatliche Rechtsvorschriften wie die niederländische für unzulässig, die diese Unterscheidung nicht vornehmen. Eine solche Regelung würde vielmehr „den Rechtsinhabern einen nicht gerechtfertigten Schaden zufügen“. Es würde zudem „die Verbreitung von nachgeahmten oder gefälschten Werken fördern und damit zwangsläufig den Umfang an Verkäufen oder anderen rechtmäßigen Transaktionen im Zusammenhang mit geschützten Werken verringern, wenn man zuließe, dass solche Vervielfältigungen auf der Grundlage einer unrechtmäßigen Quelle angefertigt werden dürften, so dass die normale Verwertung der Werke beeinträchtigt würde“.

Nach dem Verbot von Piraterie-Downloads müssen die Niederlande auch ihre Abgabenverordnung für unbeschriebene Datenträger überarbeiten. Das Parlament hat die für Verhandlungen mit den Rechtsinhabern zuständige Stiftung um Empfehlungen für eine neue Vergütungsstruktur gebeten und erwartet eine Antwort bis zum Sommer.

[mit Material von Martin Gijzemijter, ZDNet.com]

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