Google, Facebook und Twitter in Frankreich wegen Datenschutzregeln verklagt

Die Verbraucherschutzgruppe UFC Que Choisir fordert die Streichung "unfairer oder gar unrechtmäßiger" Klauseln. Dabei geht es vor allem darum, dass die Unternehmen Daten von Nutzern - und die ihrer Kontakte - ohne Einwilligung sammeln und weiterverwenden. Der Klage gingen monatelange Verhandlungen zwischen den Parteien voraus.

Eine französische Verbraucherschutzorganisation hat Klage gegen Google, Facebook und Twitter eingereicht. Sie fordert eine Vereinfachung der Datenschutzrichtlinien der Unternehmen, da die jetzigen Ausgaben zu komplex und somit nicht für den Durchschnittsnutzer verständlich seien.

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UFC Que Choisir hat die Klage nach eigenen Angaben beim Tribunal de Grande Instance in Paris eingereicht, einem Zivilgericht der ersten Instanz, das in etwa mit einem deutschen Landgericht vergleichbar ist. Dem gingen monatelange Verhandlungen mit den drei Internetkonzernen voraus, die jedoch ergebnislos verliefen.

Schon im Juni hatten sich die französischen Verbraucherschützer dafür ausgesprochen, dass Google, Facebook und Twitter ihre Richtlinien ändern, weil einige Klauseln unfair oder gar unrechtmäßig seien. Streitpunkt ist vor allem die Art, wie die drei Firmen Daten von Nutzern – und die ihrer Kontakte – sammeln, speichern und weiterverwenden. Dies geschehe ohne deren explizite Einwilligung und auch ohne sie dafür zu bezahlen.

„So gierig die Unternehmen beim Sammeln der Daten sind, so zurückhaltend sind sie, wenn es um Verantwortung geht: Sie sprechen sich von jeder Verantwortung für ihre Dienstgüte frei, die „wie gesehen“ angeboten wird, und für die Integrität ihrer Daten und Inhalte“, so UFC Que Choisir.

Trotz der langwierigen Verhandlungen mit der Vebraucherschutzgruppe enthalten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Facebook, Google und Twitter nach wie vor die beanstandeten Klauseln. Zudem beklagt UFC Que Choisir, dass die AGBs „unverständlich, unleserlich, mit Hyperlinks gefüllt…und manchmal auf englischsprachige Seiten Bezug nehmend“ seien.

Aus diesen Gründen haben die Verbraucherschützer jetzt rechtliche Schritte eingeleitet. „Angesichts eines solchen Missbrauchs hat UFC Que Choisir einen französischen Richter gebeten, die Streichung oder Modifizierung dieser großen Zahl kontroverser Klauseln anzuordnen, die diese Unternehmen verwenden“, teilten sie mit.

Bis das Gericht ein Urteil in dem Fall gefällt hat, ruft UFC Que Choisir Verbraucher auf, eine Petition zu unterzeichnen, die die EU zu einer Überarbeitung der europäischen Datenschutzgesetze aufruft. Zudem empfiehlt es, beim Besuch der Seiten von Google, Facebook und Twitter Anti-Tracking-Tools zu verwenden.

Auch deutsche Verbraucherzentralen sind in der Vergangenheit wegen Datenschutzvergehen schon gerichtlich gegen Google, Facebook und Twitter vorgegangen. Zuletzt forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) anlässlich des Safer Internet Day im Februar von der Bundesregierung einen klaren Maßnahmenplan, um die Privatsphäre im Internet wirkungsvoll zu schützen.

[mit Material von Jo Best, ZDNet.com]

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