Kartellverdacht: EU untersucht Pay-TV-Verträge mit Hollywoodstudios

Die offene Frage ist, ob die Studios die Sender daran hindern, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Dies könnte gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. So hatte zumindest der Europäische Gerichsthof im Streit um Premier-League-Decoderkarten 2011 geurteilt.

Die EU-Kommission hat kartellrechtliche Nachforschungen der Verträge zwischen Hollywoodstudios und europäischen Pay-TV-Sendern begonnen. Zweifel bestehen insbesondere daran, dass auf eine Nation beschränkte Verträge rechtmäßig sind.

EU-Flagge

Konkret geht es um die Bedingungen, die Twentieth Century Fox, Warner Bros, Sony Pictures, NBCUniversal und Paramount Pictures ihren europäischen Geschäftspartnern gewähren. Dabei handelt es sich um BSkyB in Großbritannien, Canal Plus in Frankreich, Sky Italia in Italien, Sky Deutschland hierzulande und DTS in Spanien, wie die Pressemeldung der Kommission aufzählt.

Weiter steht dort: „Die Kommission wird insbesondere untersuchen, ob diese Bestimmungen die Sender daran hindern, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten, zum Beispiel weil sie diese dazu anhalten, potenzielle Kunden aus anderen Mitgliedstaaten abzulehnen oder den grenzüberschreitenden Zugang zu ihren Diensten zu blockieren.“ Der eingeräumte „absolute Gebietsschutz“ verstoße möglicherweise gegen das EU-Kartellrecht (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, kurz AEUV).

Die Untersuchung erfolgt ergebnisoffen: „Die Tatsache, dass die Kommission ein Verfahren einleitet, greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor; es bedeutet lediglich, dass die Kommission diese Sache eingehender untersuchen wird.“ Fakten gesammelt hatte die EU in diesem Fall allerdings schon seit 2012. Einen Termin, zu dem das Verfahren abgeschlossen sein muss, gibt es nicht.

2011 hatte der Europäische Gerichtshof schon einmal den Anspruch auf Gebietsschutz zurückgewiesen, als es um Übertragungsrechte für die oberste englische Fußballiga Premier League ging. In der Begründung wurde das EU-Kartellrecht angeführt. Daneben verstoßen dem Urteil zufolge nationale Rechtsvorschriften, die Einfuhr, Verkauf und Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr.

[mit Material von Stephen Shankland, News.com]

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Themenseiten: European Commission, HDTV, Kartell, Sky, Urheberrecht

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