Lizenzhändler verklagt SAP wegen Wettbewerbsbehinderung

Die Klage der Firma Susensoftware richtet sich gegen AGB-Klauseln von SAP, die aus Sicht des Händlers den Handel mit Lizenzen in der Praxis erheblich erschweren. Geschäftsführer Axel Susen wirft dem Konzern zudem vor, auf Vetriebspartner Druck auszuüben. SAP bestätigt die Klage, gibt aber keine Stellungnahme ab.

Das Unternehmen Susensoftware aus Herzogenrath bei Aachen hat Ende Oktober beim Landgericht Hamburg Klage gegen die SAP Deutschland eingereicht. Das gibt der Händler jetzt bekannt. Die Klage richtet sich gegen mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Konzerns, die sich mit Überlassung und Pflege von Standardsoftware befassen. Dies hält Axel Susen, Geschäftsführer von Susensoftware, für eine Wettbewerbsbehinderung.

Susensoftware ist auf den Ankauf und Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen spezialisiert. Der Europäische Gerichtshof hat am 3. Juli 2012 mit einem Grundsatzurteil den Handel mit Gebrauchtsoftware für zulässig und urheberrechtskonform erachtet, soweit im Einzelfall bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Laut Susensoftware behindern allerdings einige Hersteller, unter anderem SAP, durch die Gestaltung ihrer AGB das Geschäftsmodell in der Praxis erheblich. Dagegen richtet sich die nun eingereichte Klage.

Axel Susen, Geschäftsführer von Susensoftware (Bild: Susensoftware).

„Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben weniger als fünf deutsche Unternehmen in diesem Jahr von SAP die Erlaubnis erhalten, gebrauchte SAP-Lizenzen zu erwerben“ so Axel Susen in einer Pressemitteilung. Auch Unternehmen, die ihre SAP-Lizenzen nicht mehr einsetzen und diese gerne verkaufen würden, fühlten sich in der Falle. „Einst haben sie zahlreiche hunderttausende Euro in die SAP-Software investiert, für die sie heute keinen Bedarf mehr haben und die scheinbar, trotz zahlreicher Kaufinteressenten, unverkäuflich ist. Ich kann diese Vorgehensweise von SAP nicht akzeptieren.“

Außerdem würde auch auf die Vertriebspartner Druck ausgeübt: „Nach Rücksprache mit unseren jeweiligen Ansprechpartnern vor Ort haben wir erfahren, dass sie sehr besorgt sind, ihren SAP-Partner-Status zu verlieren, würden sie gebrauchte SAP-Lizenzen vermitteln.“

Susen verweist zur Untermauerung seiner Argumente auf den Markt für gebrauchte Microsoft-Software. „Dort herrscht ein reger Handel mit gebrauchter Software, was auch und vor allem dem Wohl des Anwenders dient.“

Das Landgericht Hamburg hat zunächst ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Der Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest. Auf Anfrage von ZDNet hat SAP bestätigt, dass dem Konzern vom Landgericht Hamburg eine Klageschrift der Susensoftware GmbH zugestellt wurde, nach der dieses Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP mit Hinblick auf den Verkauf und die Wartung gebrauchter Software beanstandet. Die Klageschrift werde derzeit von SAP geprüft. Zu laufenden gerichtlichen Verfahren gebe SAP aber grundsätzlich keine Stellungnahme ab.

Die Deutsche Oracle-Anwendergruppe e.V. (DOAG) hat sich direkt im Anschluss an das EUGH-Urteil schon positiv dazu geäußert: „Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, da dies die Investitionssicherheit der Kunden stärkt“, teilt Vorstandsvorsitzender Dietmar Neugebauer in einer Presseaussendung mit. Von der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe (DSAG) gibt es dagegen bislang noch keine offizielle Verlautbarung zum Thema Gebrauchtsoftware. Auf Anfrage von ZDNet teilte Andreas Oczko, Mitglied im Vorstand der DSAG, Ressort Operations/Service & Support jedoch mit: „In der DSAG wird weniger das Thema gebrauchte Softwarelizenzen als vielmehr eine Flexibilisierung des Lizenzmodells diskutiert. Hierzu befindet sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus DSAG-Vorstand, Mitglieder des DSAG-CIO-Beirats sowie weiteren Anwenderunternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im intensiven Gespräch mit SAP. Ergebnisse werden für kommendes Jahr erwartet.“

Themenseiten: Gerichtsurteil, SAP, Susensoftware

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