Java-Prozess: Richter findet Googles Offenlegung nicht ausreichend

Richter WIlliam Alsup schreibt: "Google deutet an, so viele Kommentatoren bezahlt zu haben, dass es unmöglich alle aufzählen kann. Bitte geben Sie einfach Ihr Bestes, denn Unmögliches wird nicht erwartet." Er setzt eine Frist bis 24. August.

Ein Bundesrichter hat Googles jüngste nachträgliche Offenlegung zum Java-Prozess gegen Oracle kritisiert. Wie Prozessgegner Oracle sollte es alle Kommentatoren und Berichterstatter benennen, die von ihm Leistungen erhielten. „Google deutet an, so viele Kommentatoren bezahlt zu haben, dass es unmöglich alle aufzählen kann. Bitte geben Sie einfach Ihr Bestes, denn Unmögliches wird nicht erwartet“, schreibt Richter William Alsup jetzt.

Java-Prozess Oracle gegen Google

Oracle nannte auf Wunsch des Richters den deutschen Patentprozessblogger Florian Müller sowie mit Paul Goldstein einen Rechtswissenschaftler der Stanford University. Es ging gleichzeitig in die Offensive und warf Google vor, über ein „weitreichendes Netzwerk von Meinungsbildnern“ zu verfügen. Damit habe es versucht, „während des Verfahrens öffentliche Wahrnehmungen bezüglich der von ihm vertretenen Positionen zu formen.“

„Weder Google noch seine Anwälte haben einen Autor, Journalisten, Kommentator oder Blogger bezahlt, um über irgendwelche Themen dieses Falls zu berichten oder sie zu kommentieren“, schrieb dagegen Google. Gleichzeitig wies es jedoch darauf hin, Einzelne oder Organisationen mit „indirekten oder nur geringen finanziellen Verbindungen“ zu Google könnten ihre Meinung zu dem Fall geäußert haben. Googles Anwälte baten um Klarstellung, ob sie alle zu nennen seien. Man wolle vermeiden, „das Gericht mit langen Listen solcher Personen oder Organisationen zu überfluten, die vielleicht etwas über den Fall geschrieben haben könnten.“

Eine solche Klarstellung hat Alsup jetzt geliefert – möglicherweise mit deutlicheren Worten als erhofft. Er schreibt: „Nach Ansicht des Gerichts hat Google der Anordnung vom 7. August nicht Folge geleistet. Es wird angewiesen, die folgenden Klärungen bis Freitag, 24. August um 12 Uhr mittags zu liefern. Bezahlungen schließen Anzeigeneinkünfte von Kommentatoren nicht ein.“ Auch Angestellte und anderweitig aufgeführte Experten müssten nicht genannt werden.

Allerdings will Alsup von Spenden an Firmen erfahren, aus denen ein Mitarbeiter den Prozess kommentiert hat. Spenden an Universitäten dagegen sieht er als vernachlässigbar an. „Noch einmal: Google muss nur Kommentatoren nennen, die es mit einer halbwegs vernünftigen Suche findet.“ Dies gelte natürlich auch für Oracle.

[mit Material von Larry Dignan, ZDNet.com]

Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Java, Oracle, Patente

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