Neuseeland verabschiedet Anti-Filesharing-Gesetz

Ein Tribunal kann für Wiederholungstäter Geldstrafen und theoretisch auch Netzsperren verhängen. Letztere sollen nur im Extremfall angewendet werden. Protest gegen die ab 1. September gültige Regelung formiert sich online unter "NZ Blackout".

Logo der Facebook-Gruppe "NZ Blackout"
Logo der Facebook-Gruppe „NZ Blackout“

Neuseeland hat unter dem Namen „Copyright Bill“ ein besonders strenges Anti-Filesharing-Gesetz verabschiedet. Von den Herstellern angeklagte Nutzer können von einem eigens eingerichteten „Copyright Tribunal“ mit umgerechnet bis zu 11.000 Euro Geldstrafe belegt werden.

Jeder Strafe müssen nur zwei Abmahnungen vorausgehen. Zu diesem Zweck nimmt die Gesetzgebung die Internet-Service-Provider in die Pflicht. Es ist auch möglich, Wiederholungstäter mit einer Netzsperre von bis zu sechs Monaten zu bestrafen. Diese Maßnahme soll allerdings nicht ergriffen werden, außer das „Copyright Tribunal“ bekommt den Eindruck, dass die anderen Maßnahmen und Prozesse ineffizient sind.

Das Gesetz wurde mit den Stimmen fast aller Parteien verabschiedet, ausgenommen nur die neuseeländischen Grünen und zwei unabhängige Parlamentsmitglieder. Es gilt ab 1. September.

„Urheberrechtsverstöße im Internet haben der Kreativindustrie großen Schaden zugefügt – ihr Umsatz sinkt mit dem Anstieg von Filesharing“, sagt Handelsminister Simon Power von der National Party. „Dieses Gesetz entzieht widerrechtlichem Datentausch die Grundlage und unterstützt die Kreativindustrie mit effizienteren Maßnahmen, um ihr Urheberrecht durchzusetzen.“

Gleichzeitig hat sich Widerstand gebildet: Eine Facebook-Gruppe gegen das Gesetz zählt über 6000 Anhänger. Viele neuseeländische Webnutzer zeigen ihren Protest außerdem, indem sie ihre Avatare durch schwarze Flächen ersetzen und bei Twitter den Hashtag „#blackout“ nutzen. Sie halten es nach dem Gesetz für möglich, Menschen vom Internet auszusperren, ohne dass ihre Schuld nachgewiesen wurde. Außerdem stellen sie die Verhältnismäßigkeit der Strafen infrage.

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