Bundesregierung setzt ELENA vorerst aus

Sozialbehörden sollen nun - wenn überhaupt - erst ab 2014 statt ab 2012 auf die Daten der Arbeitnehmerdatenbank zugreifen können. Anstelle des Bundeswirtschaftsministeriums wird künftig das Arbeitsministerium für ELENA zuständig sein.

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Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und FDP hat beschlossen, den Start der nächsten Phase des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) um zwei Jahre zu verschieben. Die durch ELENA gesammelten Daten sollen – wenn überhaupt – nun frühestens ab dem 1. Januar 2014 an Sozialbehörden übermittelt werden, wie Regierungssprecher Steffen Seibert nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP in Berlin mitteilte. Die Federführung für ELENA geht vom Bundeswirtschaftsministerium auf das Arbeitsministerium über.

Ob Arbeitgeber weiterhin monatlich Daten an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung senden müssen, ist noch unklar. Was sich aus der Verschiebung für Schlussfolgerungen in einzelnen Bereichen ergäben, müsse zwischen den Ressorts noch geklärt werden, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.

Das größte Datensammelprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik war im Januar gestartet. Seitdem müssen 3,2 Millionen Arbeitgeber früher nur auf Papier erfasste Daten zu Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter übermitteln. Ursprünglich sollten Sozialbehörden von 2012 an auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder auch verweigern.

ELENA war zuletzt verstärkt in die Kritik geraten. Laut einem Gutachten des Normenkontrollrats profitiert die deutsche Wirtschaft nicht so stark wie erhofft von dem elektronischen Entgeltnachweis. Unterm Strich führe das umstrittene Verfahren nach heutiger Rechtslage lediglich zu einer „Gesamtentlastung von 8,3 Millionen Euro pro Jahr“.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich im Juli für eine Überprüfung von ELENA ausgesprochen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) forderte bereits damals, das Projekt zu stoppen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hatte Kritik geäußert. Seit Ende März läuft eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verfahren.

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