Schweden erlässt erneut Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Assange

Die Staatsanwaltschaft will ihn erneut zu zwei Vergewaltigungsvorwürfen vernehmen. Er soll auch bei Interpol zur Fahndung ausgeschrieben werden. Nach Angaben seines Anwalts weist Assange alle Beschuldigungen zurück.

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Ein Gericht in Schweden hat erneut einen Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange erlassen. Damit ist der Weg frei für die Ausstellung eines internationalen Haftbefehls, da sich Assange scheinbar derzeit nicht in Schweden aufhält. Das berichtet der Nachrichtensender Bloomberg.

„Der Hintergrund ist, dass wir ihn für die Ermittlungen verhören müssen und nicht in der Lage waren, ihn für eine Vernehmung zu erreichen“, sagte Marianne Ny, Direktorin des Prosecution Authority Development Center in Göteborg. Die Behörde bearbeitet Einsprüche gegen Entscheidungen von Staatsanwälten zu Sexualstraftaten.

Ny habe ihre Ermittlungen am 1. September aufgenommen. Zuvor habe der Anwalt, der die beiden vermeintlichen Opfer vertrete, Beschwerde gegen die Entscheidung der leitenden Staatsanwältin Eva Finne eingelegt, den Vorwurf der Vergewaltigung gegen Assange fallenzulassen.

Ende August hatten zwei Frauen einen Haftbefehl gegen Assange erwirkt, der innerhalb von 24 Stunden wieder zurückgezogen wurde. Daraufhin wurden die Ermittlungen zunächst eingestellt. Es geht um Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung.

„Assange weist alle Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zurück“, sagte sein Anwalt Björn Hurtig dem Bericht zufolge in einem Interview nach der Anhörung vor Gericht. „Wir haben es nicht geschafft, einen Termin für eine Vernehmung zu finden, und scheinbar ist der Staatsanwältin der Geduldsfaden gerissen.“

Die Entscheidung des Gerichts ebne den Weg für einen internationalen Haftbefehl, sagte Tommy Kangasvieri vom National Bureau of Investigation gegenüber Bloomberg. Ein internationaler Haftbefehl ermögliche eine Festnahme über europäische Polizeibehörden beziehungsweise Interpol.

Assanges Anwalt erwarte, dass sein Mandant für eine Befragung nach Schweden kommen werde, sobald es einen internationalen Haftbefehl gebe, heißt es weiter in dem Bericht. Die gegen seinen Mandanten vorliegenden Beweise schätze Hurtig als schwach ein.

Assange wurde weltweit bekannt, nachdem Wikileaks etwa 77.000 als geheim eingestufte Dokumente über den US-Militäreinsatz in Afghanistan veröffentlicht hatte. Ende Oktober erschienen trotz Warnungen des Militärs und anderer US-Regierungsvertreter die ersten von fast 400.000 Geheimdokumenten zum Krieg im Irak.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Internet, Wikileaks

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