US-Richter bestätigt rückwirkende Immunität von Telefongesellschaften

Mehrere Bürgerrechtsorganisationen scheitern mit insgesamt 46 Klagen gegen AT&T und andere Unternehmen. Das US-Abhörgesetz ist nach Ansicht von Richter Walker verfassungskonform. Die EFF will in Berufung gehen.

Der US-Bezirksrichter Vaughn Walker hat ein 2008 verabschiedetes Abhörgesetz bestätigt, das Telekom-Providern rückwirkende Immunität gewährt. Er wies rund 46 Klagen von Bürgerrechtlern und Anwälten gegen AT&T und andere Unternehmen ab, die die National Security Agency (NSA) bei richterlich nicht genehmigten Abhörmaßnahmen unterstützt hatten.

In seiner 46-seitigen Urteilsbegründung (PDF) erklärte der Richter, der Kongress habe eine klar definierte Immunität für Unternehmen geschaffen. Darin sehe er keine Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte der Kläger.

Die Entscheidung ist eine Niederlage für die Electronic Frontier Foundation (EFF) und die American Civil Liberties Union (ACLU), die die Klagen koordiniert hatten. Sie argumentierten, das Gesetz verstoße gegen die Gewaltenteilung und verleihe der Exekutive zu viele Rechte. „Uns hat das Urteil von Richter Walker sehr enttäuscht“, erklärte Cindy Cohen, Leiterin der Rechtsabteilung der EFF. Die EFF kündigte an, beim neunten Circuit Court of Appeals Berufung einzulegen.

Die Gerichtsentscheidung betrifft keine Klagen, die direkt gegen die NSA oder andere Behörden eingereicht wurden. Zudem zeigte der Richter ein Schlupfloch auf. Das Abhörgesetz decke nur Maßnahmen im Zeitraum zwischen dem 11. September 2001 und dem 17. Januar 2007 ab, so Walker. Die EFF und die ACLU haben nun 30 Tage Zeit, um ihre Klagen abzuändern und auf Vorkommnisse nach dem 17. Januar 2007 auszurichten.

Im Juni 2008 hatte das US-Repräsentantenhaus eine Erweiterung des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) verabschiedet. Sie sieht eine rückwirkende Immunität vor, sobald ein Staatsanwalt erklärt, dass eine Überwachung berechtigt und von offizieller Seite veranlasst war. Der frühere Generalstaatsanwalt Michael Mukasey hatte dies dem Gericht für die verhandelten Fälle bestätigt.

Themenseiten: AT&T, Kommunikation, Telekommunikation

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