EU-Parlament macht Internetzugang zum Grundrecht

Straßburg hat Teile seiner Telekommunikationsreform verabschiedet. ISPs müssen nun ihre Kunden über Datenverluste informieren. Die Zustimmung des Ministerrats steht noch aus.

Das Europäische Parlament hat Teile der geplanten Reform des europäischen Telekommunikationsrechts verabschiedet. Die Abgeordneten in Straßburg stimmten dafür, dass der Zugang zum Internet, ähnlich wie die Meinungsfreiheit, zu einem Grundrecht in Europa wird.

Darüber hinaus müssen Internet Service Provider zukünftig bei Datendiebstählen oder –verlusten ihre Kunden informieren. Mit den Reformen schafft die EU zudem eine europaweit agierende Telekommunikationsbehörde. Das Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) soll die von der EU-Kommission eingesetzte European Regulators Group (ERG) ablösen.

Damit die Reform in Kraft treten kann, muss der Ministerrat den Änderungen noch zustimmen. Einen mit der tschechischen Ratspräsidentschaft ausgehandelten Kompromiss zur Einschränkung der Grundrechte von Internetnutzern lehnte das Parlament jedoch ab.

Mit einer Mehrheit von 407 Stimmen verabschiedeten die Abgeordneten gleichlautende Änderungsanträge verschiedener Fraktionen, wonach die Grundrechte nicht ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen. Dieser Teil des Reformpakets muss nun im Vermittlungsausschuss neu verhandelt werden.

Themenseiten: Big Data, Datendiebstahl, Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu EU-Parlament macht Internetzugang zum Grundrecht

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *