Google muss YouTube-Such-Quellcode nicht offenlegen

Gerichtsentscheid ist Teilerfolg im Rechtsstreit mit Viacom

Google hat im Rechtsstreit um mögliche Urheberrechtsverletzungen des Videoportals YouTube einen Teilerfolg gegen Viacom erzielt. Der Bezirksrichter Louis Stanton lehnte einen Antrag des Medienkonzerns ab, worin das Unternehmen die Offenlegung des Quellcodes für die Videosuche auf YouTube gefordert hatte. Der Richter schloss sich in seiner Begründung der Argumentation Googles an, wonach der Quellcode ein Geschäftsgeheimnis darstellt und die Offenlegung das Geschäft von Google gefährdet.

„YouTube und Google sollten nicht gezwungen werden, diesen lebenswichtigen Teil ihres Geschäfts offenzulegen“, sagte der Richter in seiner Begründung. „Es gibt keinen plausiblen Grund, zu vermuten, dass die Behauptungen von Google und YouTube falsch sind und dass die Suchfunktion das Auffinden urheberrechtlich geschützter Videos gegenüber anderen Inhalten begünstigt.“ Der Richter lehnte auch Viacoms Gesuch ab, den Code für das Programm offenzulegen, mit dem Google urheberrechtlich geschützte Videos auf YouTube identifiziert und entfernt.

2007 hatte Viacom Google und YouTube wegen Urheberrechtsverletzungen auf eine Milliarde Dollar Schadenersatz verklagt. Im Rahmen der Klage wird vor allem entschieden werden müssen, ob Google alle Auflagen des Digital Millennium Copyright Act erfüllt. Das Gesetz sieht vor, dass kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, wenn der Inhaber einer Website geschützte Inhalte aus seinem Angebot entfernt, sobald diese vom Rechteinhaber beanstandet werden. Nach Aussagen von Google unterstützt Youtube die Rechteinhaber beim Schutz ihrer Inhalte sogar über das Maß hinaus, dass der Gesetzgeber fordert.

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