File-Sharing-Software aus dem Netzwerk entfernen

Eine Richtlinie aufstellen

Wenn ein Netzwerk in Gefahr ist, sollte man zu seinem Schutz als Erstes eine Richtlinie aufstellen und umsetzen. P2P-Richtlinien sollten die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Zulässige Nutzung des Netzwerks
  • Download von externer Software
  • Urheberrechtsverletzungen (Verstoß gegen das Copyright)

Die Richtlinie muss entsprechend streng formuliert sein und auch durchgesetzt werden. Sie muss für den Fall von Verstößen deutlich Disziplinarmaßnahmen benennen, und diese Disziplinarmaßnahmen müssen auch ungeachtet der Stellung des Mitarbeiters umgesetzt werden.

Anwender und Management schulen

Damit eine Richtlinie effektiv ist, müssen sowohl Anwender als auch das Management entsprechend geschult werden. Jeder sollte um die Risiken wissen, welche der Download und Einsatz von P2P-Software für das Netzwerk bedeuten. Man sollte klarstellen, dass Anwender durch diese Programme nicht nur ihre eigene Produktivität beeinträchtigen, sondern dass die Benutzung von P2P-Anwendungen das gesamte Netzwerk in Gefahr bringen kann. Das Netzwerk wird aufgrund der von P2P-Software beanspruchten Bandbreite langsamer. Und Downloads enthalten möglicherweise Viren oder Trojaner, die wertvolle Daten schädigen können.

Darüber hinaus sollte man den Anwendern bewusst machen, dass Strafermittlungsbehörden unter Umständen ihre Verwendung von P2P-Software verfolgen und dass sie sich wegen Diebstahl geistigen Eigentums strafbar machen können, falls bei ihnen illegale Musik-Downloads oder geknackte Softwareprogramme gefunden werden.

Die Clients loswerden

Um Anwender an der Installation von P2P-Software zu hindern, sollte man nur einer vertrauenswürdigen Gruppe von Administratoren oder Support-Mitarbeitern die Installation von Software erlauben. Falls ein Anwender die Installation eines bestimmten Programms benötigt, sollte man dieses über das Netzwerk installieren oder einen Support-Mitarbeiter die Installation vor Ort vornehmen lassen. Man sollte für ein leistungsfähiges Konfigurations-Management sorgen und sowohl die Standard-Software im Netzwerk als auch zusätzliche Software auf einzelnen Client-Rechnern immer im Blick haben.

Es wäre zudem gut, in Software zu investieren, die regelmäßige Überprüfungen des Netzwerks vornimmt. Mit einer solchen Software kann man die bei Überprüfungen gesammelten Informationen in einer zentralen Datenbank speichern, wodurch man erkennen kann, wer P2P-Anwendungen installiert hat oder andere unautorisierte Software und Musik auf seinem Rechner speichert.

Es gibt auf dem Markt derzeit eine Reihe hervorragender Tools für die Software-Überwachung. GASP von Attest Systems ist dabei einer der Favoriten. Das Programm überprüft und verfolgt Software von einem zentralen Punkt aus und kann 99,9 Prozent aller Software erkennen, die auf einer Vielzahl von Client- und Server-Betriebssystemen läuft.

Themenseiten: Security-Praxis, Servers, Storage, Storage & Server

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Neueste Kommentare 

6 Kommentare zu File-Sharing-Software aus dem Netzwerk entfernen

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  • Am 30. Oktober 2003 um 19:07 von Peter Hartung

    P2P vs. Netzwerksicherheit
    Ist die Problemlösung über eine korrekte NAT-Tabelle nicht wesentlich einfacher und sinnvoller? Motto: alle ports, die nicht zwingend gebraucht werden, sind geschlossen!

    • Am 24. Dezember 2003 um 13:13 von Juergen M.

      AW: P2P vs. Netzwerksicherheit
      Hi,
      mach das mal mit Port 80 wg Surfen Dumm gelaufen, oder? Diese Schrottsoftware hat schlicht nix in Firmennetzen verloren. Wer sie lokal draufhat, braucht einen Warnschuß und beim nächsten mal gibt´s richtig Ärger oder die Papiere.
      Wenn ein mittelständisches Unternehmen sich mit Firewall´s und 2 Instanzen Virenschutz(30.000€ Aufwand/3 Jahre) gegen mal. Code wehrt und ein Computerbild-Möchtegern-Experte in bester DAU-Manier die Pest mit P2P ins Netz holt, ist Schluss mit Lustig!

    • Am 6. Juni 2004 um 12:22 von ich

      AW: AW: P2P vs. Netzwerksicherheit
      ich finde die pest sind menschen wie sie die die freie meinungsäußerung für ein appel und ein ei verkaufen um sich loyal gegenüber der musikindustrie/mafia zu verhalten. sie sind wirklich ekelerregend!!!

  • Am 13. Februar 2004 um 14:00 von Edgar Wahl

    KAAZA Filesharing
    Also ich habe ein Unternehmen mit 12 Mitarbeitern, alle Internet usw. Ich habe im Arbeitsvertrag klipp und klar vereinbart, wer Filesharing benutzt mit KAAZA oden WINMX speziell hat eine fristlose Kündigung. Hier is nicht abmahnen angesagt. Die Gefahr der Viren und Trojaner ist viel zu gross.
    Und wenn ich meine Homeerfahrungen von früher Anwende, dann brauch ich 3 Rechner davor geschalten mit jeweils anderen Virenprogramm. und die Systeme oha fanden immer noch nicht alles.
    Also meine Herren, Finger weg von Filesharing auch wenn es in den Finger juckt.

    • Am 9. April 2004 um 0:36 von Fanvon Badgerman

      AW: KAAZA Filesharing
      Kauf Dir ne Tüte Deutsch-hat mir auch gehelft!

  • Am 6. Juni 2004 um 12:18 von hans matte

    artikelschreiber bitte erst informieren!
    filesharing software verletzt kein urheberrecht. nur wenn ein nutzer eine urheberrechtlich geschützte datei herunterläd dann verletzt er das urheberrecht nicht aber die software. bevor mann software/freie meinungsäußerung verunglimpft sollte mann sich kundig machen. ihr artikel kann auch als verleumdungsversuch und missinformation im namen der musikindustrie gedeutet werden.

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