EU-Parlament verabschiedet KI-Gesetz

Es soll Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schützen. Die EU sieht unter anderem eine Kennzeichnung für künstlich generierte Bilder, Audio- und Videoinhalte vor.

Das Europäische Parlament hat das Gesetzt über künstliche Intelligenz (KI) verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten mit 523 zu 46 Stimmen (49 Enthaltungen) für die Verordnung. Sie soll „Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie ökologische Nachhaltigkeit vor Hochrisiko-KI-Systemen zu schützen“, teilte das EU-Parlament mit.

Das Gesetz soll aber auch Innovationen ankurbeln und dazu beitragen, dass die EU im Bereich künstlicher Intelligenz eine Führungsrolle einnimmt. Es legt unter anderem verbotene Anwendungen fest und regelt auch Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden. So sollen KI-Anwendungen verboten werden, die die Rechte von Bürgern bedrohen. Als Beispiele werden die Auswertung von Bildern für Gesichtserkennungsdatenbanken sowie Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und in Schulen. Ausnahmen soll es jedoch, allerdings nur in eng abgegrenzten Fällen, für biometrische Fernidentifizierungssysteme für die Strafverfolgung geben.

Als Hochrisikosysteme stuft die EU beispielsweise KI-Systeme ein, die in den Bereichen kritische Infrastruktur, Bildung und für private und öffentliche Dienstleistungen eingesetzt werden. Für sie gelten besondere Auflagen wie Nutzungsprotokolle. Bürger haben künftig zudem das Recht, Beschwerden über KI-Systeme einzureichen und Erklärungen zu Entscheidungen zu verlangen, die auf KI-Systemen basieren.

KI-Systeme müssen aber auch bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen, unter anderem zur Einhaltung des EU-Urheberrechts. Das Gesetz sieht auch eine Kennzeichnung für künstlich erzeugte Bilder, Audio- und Videoinhalte vor. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Förderung von Innovationen und KMUs umsetzen.

Der Rat der Europäischen Union muss die Vorschriften noch förmlich annehmen. Bis auf einige Ausnahmen ist die Verordnung 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten uneingeschränkt anwendbar. Bereits 6 Monate nach Inkrafttreten gelten die Verbote für die sogenannten verbotenen Praktiken. Die Verpflichtungen für Hochrisikosysteme müssen indes erst 36 Monate nach Inkrafttreten umgesetzt sein.

Themenseiten: European Union, KI, Künstliche Intelligenz, Regulierung

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