EU-Kommission wirft Amazon Verstöße gegen Wettbewerbsrecht vor

Es geht um die Nutzung nichtöffentlicher Daten von Marktplatz-Händlern. Die EU-Kommission will ausschließen, dass Amazon diese Daten nutzt, um eigene Angebote und Strategien zu optimieren. Zudem leitet die EU eine zweite Untersuchung gegen Amazon ein.

Die EU-Kommission hat mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte ein offizielles Kartellverfahren gegen Amazon eingeleitet. Die Wettbewerbshüter werfen dem Online-Händler vor, nichtöffentliche Daten von unabhängigen Verkäufern missbräuchlich für eigene Zwecke zu nutzen. Darüber hinaus leitet die Kommission eine zweite Untersuchung gegen das Unternehmen ein.

„Die Europäische Kommission hat Amazon von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen durch Verfälschung des Wettbewerbs auf Online-Einzelhandelsmärkten gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt“, heißt es in einer Pressemitteilung aus Brüssel. „Die Kommission wirft Amazon vor, nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch für das eigene, in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Händlern stehende Einzelhandelsgeschäft zu nutzen.“

Amazon habe als Betreiber seines Marktplatzes Zugang zu nichtöffentlichen Geschäftsdaten der unabhängigen Marktplatz-Händler. Als Beispiele nennt die EU-Kommission Zahlen zu bestellten und ausgelieferten Produkten, Einnahmen der Verkäufe oder auch der Anzahl der aufgerufenen Angebote. Amazon seien aber auch Versanddaten und bisherige Aktivitäten dieser Verkäufer bekannt.

Diese Daten soll Amazon laut der EU-Kommission nutzen, um Endkundenangebote und eigene strategische Geschäftsentscheidungen zu optimieren. Diese geschehe zum Nachteil der Marktplatz-Händler. „Amazon kann so beispielsweise seine Angebote auf diejenigen Produkte einer Kategorie konzentrieren, die sich am besten verkaufen, und seine Angebote auf der Grundlage nichtöffentlicher Daten konkurrierender Verkäufer gegebenenfalls anpassen“, unterstellt die EU-Kommission.

Das nun eingeleitete Verfahren soll klären, ob diese Vorwürfe zurecht erhoben wurden. Mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte erhält Amazon die Möglichkeit, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus erhebt die EU-Kommission Bedenken in Bezug auf Amazons Kundenbindungsprogramm Prime. Es gibt offenbar Hinweise darauf, dass Amazon sein eigenen Angebote sowie die der Marktplatz-Verkäufer, die die Logistikdienste von Amazon nutzen, im Rahmen von Amazon Prime bevorzugt behandelt. „Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob die Kriterien, nach denen Amazon das Einkaufswagen-Feld vergibt und es Verkäufern ermöglicht, Prime-Kunden zu beliefern („Prime durch Verkäufer“), zu einer Vorzugsbehandlung der Angebote von Amazon oder der Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, führen.“

Konkret geht es darum, nach welchen Kriterien der Händler ausgesucht wird, der nach Auswahl eines Produkts aus dem Amazon- und Marktplatzsortiment als Lieferant ausgewählt wird, wenn der Nutzer den Artikel in den Warenkorb legt. Die EU befürchtet, dass Amazon die Händler bevorzugen könnte, die das eigene Logistik-System in Anspruch nehmen und von daher für Amazon Prime qualifiziert sind. Allerdings dürfte es wohl der Erwartungshaltung von Prime-Nutzern entsprechen, dass ihnen Angebote mit Prime-Lieferung bevorzugt präsentiert werden, zumindest solange sie dadurch kein günstigeres Angebot verpassen.

Die EU-Kommission will indes erreichen, dass Handler, die Prime nicht unterstützen,
Prime-Kunden genauso einfach erreichen können wie ihre Konkurrenten, die sich auf die Logistikdienste von Amazon verlassen – zumal die Zahl der Prime-Nutzer ständig zunehme und Prime-Kunden in der Regel auch mehr Produkte über Amazon bestellten als andere Kunden.

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