Urteil: Provider muss drei beliebte Bittorrent-Tracker vom Netz nehmen

Das Landgericht Hamburg lässt auf Antrag der Musikindustrie OpenBitTorrent, PublicBitTorrent und Istole.it abschalten. Der deutsche Provider muss zudem Auskunft über die Betreiber der Tracker geben. Medienrechtsanwälte sprechen von einem "technologiefeindlichen" Urteil.

Das Landgericht Hamburg hat einen deutschen Internet-Provider dazu verurteilt (Az. 310 O 11/15), die vielgenutzten Bittorrent-Tracker OpenBitTorrent, PublicBitTorrent und Istole.it abzuschalten. Außerdem muss er Auskunft über die Betreiber der Tracker erteilen. Die Musikindustrie, die das Verfahren in Gang gebracht hatte, feiert die Entscheidung als großen Sieg. Medienrechtsanwälte sprechen hingegen von einem „technologiefeindlichen“ Urteil.

Dem Bundesverband der Musikindustrie zufolge haben über die Dienste mehr als 30 Millionen Internetnutzer „auch urheberrechtlich geschützte Inhalte untereinander verbreitet“ und zusammen „täglich mehr als zwei Milliarden (illegale) Verbindungen verwaltet“. Damit machen auch die Vertreter der Musikindustrie in ihrer Pressemitteilung zwei Einschränkungen: „auch“ und die Klammer um „illegal“.

Genau da setzt der Kölner Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke mit seiner Kritik an: „Die Entscheidung der Hamburger Richter erstaunt mich. Offenbar gehen die Hanseaten davon aus, dass Bittorrent-Tracker per se etwas Illegales seien. Dem ist nicht so.“

Es könne zwar auch sein, dass der Zugang zu illegalen Inhalten über einen Bittorrent-Tracker vermittelt werde, grundsätzlich handle es sich allerdings nur um eine Technologie, die Informationen durchleitet beziehungsweise miteinander verknüpft, so Solmecke weiter. „Mit dem gleichen Argument, mit dem nun Bittorrent-Tracker abgeschaltet werden, könnte man in letzter Konsequenz beispielsweise auch der Telekom verbieten, weiterhin Internetzugänge an Endkunden zu vermitteln, sofern darüber Urheberrechtsverletzungen begangen werden.“

Dreh- und Angelpunkt muss nach Ansicht von Solmecke die Frage sein, ob der Betreiber des Bittorrent-Trackers zumutbare Prüfpflichten verletzt hat. Das dürfte aber schwer werden: Internetprovider argumentieren regelmäßig damit, dass sie unmöglich den gesamten Datenverkehr ihrer Kunden überwachen können und dürfen. „Gleiches muss aber auch für Betreiber eines Bittorrent-Trackers gelten“, betont Solmecke.

Offenbar sieht die Musikindustrie das gesamte Bittorrent-Netzwerk als „böse“ an. Dabei haben sich Filesharing-Dienste wie Bittorrent zu einer ausgereiften Technologie zum Austausch großer Datenmengen entwickelt. Solmecke bezeichnet das Urteil daher als „technologiefeindlich“. Es verkenne die faktischen Überwachungsmöglichkeiten für die Betreiber eines Tracker-Dienstes.

Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie e.V. (BVMI), führt in einer Pressemitteilung des Verbandes aus, dass bislang beim Thema urheberrechtswidrige Musiknutzung vor allem die Betreiber von Bittorrent-Suchseiten im Vordergrund gestanden hätten. „Unser neuer, etwas erweiterter Fokus bezieht nun auch weitere Beteiligte des Bittorrent-Netzwerks ein, namentlich die Betreiber der Bittorrent-Tracker. Ohne die Tracker, die Anbieter und Suchende überhaupt erst miteinander verbinden, sind illegal angebotene Inhalte erheblich schwerer zu finden, entsprechend werden nach diesem Erfolg nun Urheberrechtsverletzungen im digitalen Raum weiter erschwert.“ Den Betreibern der drei abgeschalteten Tracker, drohen nun zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber und ein Strafverfahren.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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