Teil-Einigung bei Urheberabgaben auf USB-Sticks erzielt

Der zwischen Bitkom und den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst geschlossene Vertrag gilt nur rückwirkend für das erste Halbjahr 2012. Mitglieder des Branchenverbands zahlen demnach weiterhin 8 Cent pro USB-Stick oder Speicherkarte.

Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst haben sich für einen begrenzten Zeitraum auf die Höhe der Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Der Vertrag gilt rückwirkend vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012. Mitglieder des Bitkom zahlen für diesen Zeitraum wie bereits zuvor eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 statt regulär 10 Cent pro Stück.

Der alte Vertrag war von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der Anbieter zu erreichen. Mit den Urheberabgaben auf Geräte und Speichermedien sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.

„Wir haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung gefunden“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Den bestehenden Dissens zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Abgaben löst die Einigung nicht.“

Seit dem 1. Juli 2012 fordern die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe in Höhe von 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von bis zu 4 GByte. Auf USB-Sticks mit mehr als 4 GByte sollen 1,56 Euro fällig werden und bei entsprechenden Speicherkarten 1,95 Euro. Im Handel kosten USB-Sticks mit 4 GByte Speichervolumen derzeit ab etwa 5 Euro.

Aus Sicht des Bitkom stehen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften in keinem Verhältnis zu den Verkaufspreisen und beeinträchtigen die betroffenen Unternehmen sowie Verbraucher unzumutbar. „Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften sind absolut unverhältnismäßig“, sagte Rohleder. Aktuell prüft die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts, ob die Höhe der verlangten Abgaben angemessen ist.

Die GEMA, eine der in der ZPÜ vertretenen deutschen Verwertungsgesellschaften, hatte schon letztes Jahr die deutliche Erhöhung um 800 bis 1850 Prozent mit dem technischen Fortschritt begründet: Die Abgabe werde lediglich an die gestiegenen Speicherkapazitäten angepasst. GEMA-Sprecher Peter Hempel erklärte sogar, dass die aktuellen Speichermöglichkeiten einen noch deutlicheren Anstieg rechtfertigen würden.

Auf Speichermedien zahlen die Hersteller in Deutschland eine pauschale Abgabe. Diese war im April 2010 durch einen Kompromiss zwischen ZPÜ und Bitkom auf 10 Cent pro USB-Stick und Speicherkarte festgelegt worden. Mitgliedsfirmen des Bitkom und des Informationskreises Aufnahmemedien zahlten nur 8 Cent. Die Einigung galt für 2010 und 2011 verkaufte Produkte. Eine neue Vereinbarung kam bis zur jetzigen Teil-Einigung nicht zustande.

Für die Urheberabgaben erhalten Verbraucher die Erlaubnis, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu privaten Zwecken herzustellen. Allerdings bringt es die Pauschalabgabe mit sich, dass sie auch auf Speichermdien zu entrichten ist, die überhaupt nicht für diesen Zweck benutzt werden – etwa SD-Karten in Digitalkameras, auf denen lediglich privat erstellte Fotos abgelegt werden.

Geforderte Urheberabgabe auf Speicherkarten und USB-Sticks ab 1. Juli 2012

Produkt Bisherige Vergütung je Stück Vergütung je Stück nach neuem Tarif Erhöhung
USB-Sticks mit Speicherkapazität = 4 GByte 0,10 0,91 810 Prozent
USB-Sticks mit Speicherkapazität > 4 GByte 0,10 1,56 1550 Prozent
Speicherkarten mit Speicherkapazität = 4 GByte 0,10 0,91 810 Prozent
Speicherkarten mit Speicherkapazität > 4 GByte 0,10 1,95 1850 Prozent

Themenseiten: Bitkom, GEMA, USB, Urheberrecht

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