Bitkom engagiert sich gegen Abmahnwahn

Der Verband will eine Prüfung des geltenden Rechts. Präsident Dieter Kempf: "Dem massenhaften Missbrauch muss Einhalt geboten werden." Bei kleinen Shops ist parallel noch Aufklärungsarbeit über geltende Vorschriften nötig.

Der Bitkom fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. Oft würden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Der Verband beteiligt sich daher an einer Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen.

„Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden“, sagt Bitkom-Präsident Dieter Kempf. „Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden.“

Der jährliche Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen beträgt laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters „Trusted Shops“ im Durchschnitt 5300 Euro. Jeder zweite Händler sehe sich durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. Kempf: „Leider entsteht der Eindruck, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht werden.“

So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Dabei werde die Unsicherheit vieler vornehmlich kleiner Onlinehändler ausgenutzt. „Gerade im Onlinehandel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße“, sagt Kempf. Neben einer gesetzlichen Einschränkung der Abmahnungen hält der Bitkom daher auch eine umfassende Aufklärung der Händler für nötig.

Ein häufiger Grund für Abmahnungen sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit Onlinekunden die Ware zurückgeben dürfen. Der Bitkom empfiehlt Händlern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im November angekündigt, demnächst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Abmahnmissbrauch im Urheberrecht und Onlinehandel verhindern soll. Das Engagement des Bitkom dürfte also offene Türen einrennen. Laut Schätzungen des HDE soll der Umsatz von E-Commerce im vergangenen Jahr auf 26,1 Milliarden Euro gestiegen sein.

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