Neue Informationspflicht bei Datendiebstahl tritt am 1. September in Kraft

Der neue Artikel 42a des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, Betroffene von einem Datenleck in Kenntnis zu setzen. Das kann über eine direkte Benachrichtigung oder per Zeitungsanzeige erfolgen.

Mit dem geänderten Bundesdatenschutzgesetz tritt zum 1. September auch die verschärfte Mitteilungspflicht beim Verlust vertraulicher Daten in Kraft. Darauf hat der Regensburger IT-Spezialist Art of Defence hingewiesen.

Neuer Bestandteil des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Artikel 42a zur „Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“. Er betrifft Unternehmen und öffentliche Stellen, über deren Systeme sich ein Unbefugter Zugriff auf vertrauliche Daten verschafft. Die Daten, die das Gesetz meint, sind neben Bank- oder Kreditkarteninformationen auch personenbezogene Angaben wie ethnische Herkunft oder Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Daten zur Gesundheit oder zu strafbaren Handlungen.

Unternehmen oder öffentliche Stellen müssen demnach alle Betroffenen informieren, wenn ihre Daten von Unbefugten eingesehen wurden. Vorgesehen ist entweder eine direkte Benachrichtigung oder – wenn eine Benachrichtigung anders nicht möglich ist – durch halbseitige Anzeigen in zwei überregionalen Tageszeitungen. Die Gesetzesänderung ist Teil eines größeren Pakets an datenschutzrechtlichen Vorschriften, das der Bundestag kurz vor der Sommerpause verabschiedet hatte.

Angesichts der Gesetzesänderung sollten IT-Leiter und Compliance-Verantwortliche besonderes Augenmerk auf Informationssysteme legen, die über das Internet zugänglich sind und Informationen wie Kreditkarten- und Bankdaten oder personenbezogene Daten enthalten, empfiehlt Art of Defence. Dazu gehörten beispielsweise Online-Shops oder CRM- und ERP-Systeme, auf die Mitarbeiter im Außendienst oder von einem anderen Standort aus zugreifen. Solche Web-Applikationen seien häufig Einfalltore für Angriffe und sollten geschützt werden, so das Unternehmen.

Themenseiten: Big Data, Business, Datendiebstahl, Datenschutz, art of defence

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Neue Informationspflicht bei Datendiebstahl tritt am 1. September in Kraft

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  • Am 14. August 2009 um 10:30 von Shardan

    Schön und gut.
    Es bleiben jedoch einige Fragen offen.

    -Wenn es ein Datenleck gegeben hat, muss eine Firma/Behörde das auch erst mal bemerken. Das geschieht in der Regel dadurch, dass bereits ein Schaden beim Kunden aufgetreten ist.

    – Wie steht es mit eigenen Daten? Die Vorfälle bei einigen deutschen Unternehmen in den letzten Monaten (Krankenakten und Mitarbeiterbespitzelung), die allesamt illegal waren.. werden die Mitarbeiter DANN auch informiert?

    usw.

    Wie üblich, wenn es in Deutschland um den Datenschutz der Bürger geht, sind mehr Fragen aufgeworfen worden, als das Gesetz beantwortet.

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