Urteil: Polizei darf auch beim Provider gespeicherte E-Mails beschlagnahmen

Das Bundesverfassungsgericht weist die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmensberaters zurück. Bei einer Server-Durchsuchung greifen nicht die strengen Voraussetzungen einer Telefonüberwachung, sondern die Regelung zur Beschlagnahme.

Die Polizei darf im Rahmen ihrer Ermittlungen auch E-Mails beschlagnahmen, die auf dem Mailserver eines Internet-Service-Providers liegen. Das hat jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz des Vizepräsidenten Andreas Voßkuhle entschieden.

Laut dem heute veröffentlichten Beschluss (AZ 2 BvR 902/06) vom 16. Juni können sich die Ermittler auf die Regelung zur Durchsuchung und Beschlagnahme (§ 97 ff. StPO) stützen. Die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung (§ 100a StPO) müssen für eine Server-Durchsuchung nicht erfüllt sein.

Bei einer Beschlagnahme sei aber genau zu prüfen, ob der Eingriff in die Rechte des Betroffenen noch verhältnismäßig seien, da gespeicherte E-Mails grundsätzlich dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterlägen, so die Richter. Dies ist im vorliegenden Fall offenbar geschehen, weshalb das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Finanzdienstleisters und Unternehmensberater aus dem Raum Braunschweig zurückgewiesen hat.

Der Firmeninhaber hatte geklagt, weil die Polizei bei ihren Ermittlungen wegen Untreue und Betrugs – die sich allerdings nicht gegen ihn, sondern gegen seine Geschäftspartner richteten – seine Räume durchsucht und dabei 2500 E-Mails kopiert hatte. Diese Nachrichten waren nicht auf dem Computer des Mannes gespeichert, sondern auf dem Mailserver seines Internet-Anbieters.

Themenseiten: Bundesverfassungsgericht, Business, E-Mail, Gerichtsurteil

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Urteil: Polizei darf auch beim Provider gespeicherte E-Mails beschlagnahmen

Kommentar hinzufügen
  • Am 16. Juli 2009 um 11:08 von Nachdenklicher

    Klau vom Server
    Ich habe zwar nichts zu verbergen, sehen aber Andere das genauso?
    "Nichts genaues weiß man nicht", deshalb gibt es nur eine Vorgehensweise:

    – Man sollte seine Korrespondenz auf einem ausländischen Server haben,
    – man sollte seine Passwortabfrage nie automatisieren, sondern bei jeder
    Serverabfrage neu eingeben müssen,

    dann wäre das Herunterladen durch die Schnüffler nicht möglich gewesen.

  • Am 15. Juli 2009 um 22:58 von Siehe Signatur

    Das Ende der Demokratie
    Es geht hier bei den scharlachroten Richterschergen aus Karlsruhe, von welchen mir einige seit langer Zeit privat bekannt sind, um einen absolut unzulässigen Eingriff in das für eine wahre Demokratie notwendige Fernmeldegeheimniserfordernis. Durch diese demokratieverachtende BGH-Gang wird die Volksherrschaft ersetzt durch die alten preussischen Obrigkeitsstaatsmentalitäten und den traditionellen deutschen Polizeistaat.
    Marquis de Lafayette

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *