EA wegen Kopierschutz des Spiels „Spore“ verklagt

Installation von SecuROM soll gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen

Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Anwaltskanzlei KamberEdelson hat im Namen ihrer Mandantin Melissa Thomas eine Sammelklage gegen Electronic Arts (EA) eingereicht. Die Anwälte werfen EA vor, mit der Verwendung des Kopierschutzes SecuROM in ihrem Computerspiel Spore gegen kalifornische Verbraucherschutz- und Wettbewerbsgesetze verstoßen zu haben.

Um den Einsatz von Spore zu beschränken, installiert EA SecuROM zusammen mit dem Spiel. Der Kopierschutz legt fest, dass Spore maximal fünf Mal installiert werden kann. „Auch wenn Verbraucher darüber informiert werden, dass das Spiel eine Zugangskontrolle und einen Kopierschutz verwendet, wird ihnen nicht mitgeteilt, dass es sich dabei um eine eigenständige Software handelt“, heißt es in der Klageschrift (PDF). Selbst wenn ein Anwender Spore vollständig von seinem Rechner entferne, verbleibe SecuROM solange auf dem Rechner, bis der Inhalt der Festplatte gelöscht werde.

Die Kläger werfen EA auch vor, die Nutzung von SecuROM bewusst zu verbergen, um damit unter bestimmten Umständen die Verwendung des Computers zu behindern oder Funktionen der Hardware zu unterbinden. Zusätzlich verwende der Kopierschutz Rechenleistung, um Daten an EA zu übermitteln.

Die Anwälte von Thomas haben die Zulassung der Klage als Sammelklage beantragt. Sie wollen erreichen, dass EA den Kaufpreis von 49,99 Dollar in den USA zurückerstattet und zusätzlich Schadenersatz in nicht genannter Höhe leistet.

Themenseiten: Business, Electronic Arts

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