Infineon muss Aktionären Akteneinsicht gewähren

Anleger werfen dem Halbleiterhersteller illegale Absprachen und Falschinformation vor

Laut einem Gerichtsbeschluss vom 25. Januar muss Infineon einer Klägergemeinschaft von US-Aktionären Einsicht in interne Dokumente gewähren. Die Anleger werfen dem Halbleiterhersteller vor, seinen Aktienkurs durch illegale Absprachen künstlich nach oben getrieben und dem Kapitalmarkt falsche Informationen zugespielt zu haben.

Für diese Machenschaften sind nach Meinung der Kläger der Ex-Vorstandsvorsitzende Ulrich Schumacher und der Ex-Finanzchef Peter Fischl verantwortlich, heißt es in einem Bericht der Financial Times Deutschland. Die Sammelklage betrifft alle Anleger, die zwischen dem 13. März 2000 und dem 19. Juli 2004 Infineon-Aktien gekauft haben. Zwei Kläger vertreten die Interessen von insgesamt 50.000 Geschädigten. Auch ein deutscher Privatanleger ist als Kläger an dem Verfahren beteiligt. Er schätzt seinen Schaden auf rund 900.000 Dollar.

Prozessbeobachter gehen davon aus, dass das Verfahren auf einen Vergleich hinausläuft, der aber vermutlich erst in zwei bis drei Jahren erzielt werden wird. Die Aktionäre hoffen auf eine Vergleichszahlung von 500 Millionen Dollar. Infineon hatte bereits 2004 unerlaubte Absprachen eingeräumt.

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