Microsoft unterliegt im EU-Kartellrechtsstreit

Der Konzern muss Server-Schnittstellen offenlegen

Microsoft hat seine Klage gegen die EU-Kommission verloren. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute in erster Instanz die Auflagen der Kommission bestätigt. Demnach muss Microsoft die verhängte Geldstrafe von 497 Millionen Euro zahlen und außerdem verschiedene Schnittstellen offenlegen, welche die Zusammenarbeit mit Server-Betriebssystemen von Drittherstellern ermöglichen.

Die Kommission hatte den Softwarekonzern vor drei Jahren wegen der Ausnutzung seiner Marktführerschaft zu der Geldstrafe verdonnert, da er ihrer Ansicht nach gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstieß. Das Gericht hatte Microsoft damals aufgefordert, innerhalb von 120 Tagen verschiedene Schnittstellen offenzulegen und innerhalb von 90 Tagen eine Windows-Version ohne Mediaplayer anzubieten, da dieser unzulässigerweise mit dem Betriebbsystem verbunden sei.

Microsoft setzte sich daraufhin juristisch zur Wehr. Die Windows-Variante ohne Mediaplayer liegt zwar inzwischen vor. Doch dass es Teile seiner Quellcodes offenbaren soll, betrachtet das Unternehmen nach wie vor als Angriff auf den Urheberrechtsschutz.

Während die EU-Kommission das Urteil gutheißt, behält Microsoft sich eine mögliche Berufung vor. „Wir müssen erst einmal das Urteil lesen, bevor wir darüber entscheiden“, sagte Microsoft-Chefanwalt Brad Smith.

Nur in einem Punkt gaben die EU-Richter Microsoft Recht: Die Kommission hatte für die Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen einen unabhängigen Beauftragten berufen, den Microsoft bezahlen sollte. Hierfür gebe es jedoch keine Rechtsgrundlage, so die Richter.

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3 Kommentare zu Microsoft unterliegt im EU-Kartellrechtsstreit

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  • Am 17. September 2007 um 16:48 von Niemeier

    Keine Quellcodesicht verlangt, sondern Einsicht in DOKUMENTATION !!!
    Sehr geehrte ZDNet-Redaktion,

    Sie sollten es eigentlich besser wissen: die Einsicht in den Quellcode ist von niemandem verlangt worden und wäre auch völlig unsinnig, da sie zu Urheberrechtsverletzungen verleitet und aus dem Quellcode die Definition der Schnittstellen gar nicht entnommen werden kann.
    Verlangt wird hingegen die vollständige *schriftliche Dokumentation* der Schnittstellen !

    Bitte geben Sie das in Zukunft korrekt wieder.

    • Am 18. September 2007 um 11:15 von brups

      AW: Keine Quellcodesicht verlangt, sondern Einsicht in DOKUMENTATION !!!
      Völlig richtig interpretiert!
      Quälcode von M$ dürfte sowieso ziemlich uninteressant sein, man erkennt das ja an den vielen Bugs ;)

      Und es ist ja auch das, worum es eigentlich geht. Es ist auch notwendig und eine logische Konsequenz. Zwar ist das nicht wirklich im Sinne der freien (kapitalistischen) Marktwirtschaft, aber etwas Menschlichkeit könnte man dieser Gesellschaftsform schon noch abverlangen. Wenn etwas eine bestimmte Größe erreicht und damit die Allgemeinheit in irgendeiner Art und Weise steuert, dann ist man letztendlich verdammt nochmal dazu verpflichtet, flexibel zu sein und Angaben zu machen, welche eben dieser Allgemeinheit ermöglichen, mit den Produkten zusammen zu arbeiten!

      Allerdings ist das selbst in einer Demokratie noch größtenteils Wunschdenken :(

  • Am 17. September 2007 um 15:11 von Gustav Grewe

    Strafe für Microsoft zu niedrig und inkosequent
    Besser wäre es gewesen, man hätte eine Strafe verhängt, die dem vom Microsoft verursachten wirtschaftlichen Schaden angemessen ist. 2 Milliarden (in Zahlen 2.000.000.000)Euro wäre ein Betrag, der sich sogar bei M$ ins Gedächtnis brennen könnte.

    Der konsequente nächste Schritt wäre ein Verbot des Erwerbs von Microsoft-Produkten für alle Verwaltungen und Dienststellen im Bereich der EU, bis der Monopolist endlich den Forderungen nachkommt.
    Für jedes Jahr taktische Verschleppung der Umsetzung der EU-Auflagen sollte eine zusätzliche Geldstrafe von 500.000 Euro verhängt werden.

    Nur diese klare Sprache wird dem unverschämten Gebaren Microsofts ein schnelles Ende bereiten.

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