Microsoft und Novell: Ausweitung der Kampfzonen

Allerdings wollte sich Typaldos nicht dazu äußern, wie die neue Version 3 der GNU General Public Licence die Bedingungen der Partnerschaft zwischen Microsoft und Xandros beeinflussen wird. Darin sind nämlich selektive Patentvereinbarungen verboten. Eine Ausnahmeregelung hierzu gibt es bislang nur für Novell. „Wir sind uns der neuen Auflagen durch die GPL3 völlig bewusst. Wir werden uns aber trotzdem weiter darauf konzentrieren, unseren Kunden bestmögliche Interoperabilität zu bieten und bei zukünftigen Entwicklungen flexibel zu bleiben“, sagte Typaldos.

Anfang Juni hatte die Free Software Foundation nämlich den finalen Entwurf für die GPL3 veröffentlicht. Danach sind Patentabkommen, wie das zwischen Novell und Microsoft nicht mehr zulässig. Aufgrund der Allianz wurde die aktuelle Version von GPL3 um eine Klausel erweitert, die solche Patentabsprachen künftig untersagt.

Darüber hinaus meint die Foundation aber, dass es besser für die Open Source Community sei, wenn es Novell jetzt erlaubt werde, seine Software unter GPL3 zu nutzen. Microsofts Versprechen, Benutzer der GPL-Software auf SLES patentrechtlich nicht zu belangen, gilt dann nämlich für alle User – auch ohne den Besitz der Microsoft-Coupons. GPL ist die am meisten genutzte Lizenz mit Copyleft zur Lizenzierung freier Software wie dem Linux-Kernel, den Samba-Servern und der My-SQL-Datenbank. Die endgültige Fassung von GPL3 soll am 28. Juni in Kraft treten.

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