E-Mails fallen nicht unter Fernmeldegeheimnis

Bundesverfassungsgericht schränkt Rechte der Bürger ein

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt: Bei Hausdurchsuchungen dürfen auch Mobiltelefone und Computer samt E-Mails unter die Lupe genommen werden. Bisher war dies nur möglich, wenn Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht.

Konkret ging es bei dem Fall um eine Hausdurchsuchung von Februar 2003, die bei einer Heidelberger Richterin durchgeführt worden war. Diese soll Informationen über einen brisanten Terror-Fall an Journalisten weiter gegeben haben. Eine Überprüfung des Dienst-Telefons brachte jedoch kein Ergebnis in dieser Richtung. Aus diesem Grund wurde die Juristin mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert, bei der auch E-Mails und Handy-Telefonate überprüft wurden.

Dagegen wehrte sich die Richterin. Ihrer Beschwerde beim Verfassungsgericht gaben die obersten Gesetzeshüter nun zwar recht, schränkten jedoch zugleich auch das Fernmeldegeheimnis weiter ein: War es früher nur beim Verdacht auf schwere Straftaten gestattet, auch E-Mails und Handy-Verbindungsdaten zu überprüfen, soll dies nun leichter möglich sein. Allerdings muss im Durchsuchungsbeschluss festgehalten sein, welche Art von Daten und welcher Zeitraum untersucht werden darf: „Dabei ist vor allem an die zeitliche Eingrenzung der zu suchenden Verbindungsdaten zu denken oder an die Beschränkung auf bestimmte Kommunikationsmittel, wenn die Auffindung verfahrensrelevanter Daten in anderen Endgeräten des Betroffenen von vornherein nicht in Betracht kommt“, heißt es in dem Urteil, das auch online nachgelesen werden kann.

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Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu E-Mails fallen nicht unter Fernmeldegeheimnis

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  • Am 2. März 2006 um 20:37 von Uwe Stark

    1984
    George Orwell´s Klassiker kann einem
    wirklich nur noch ein müdes Gähnen
    entlocken. Allein in Hannover werden zur
    Fußball-WM mehrere 100 Überwachungskameras
    installiert. Was passiert damit nach der
    WM? Die werden bestimmt von der Bundeswehr abgebaut, deren Einsatz für die innere Sicherheit ja auch von vielen
    Politikern ernsthaft gefordert wird.
    Es lebe der Überwachungsstaat!

  • Am 2. März 2006 um 20:07 von Fritz Pinguin

    Ich liebe PGP… (kT)

  • Am 2. März 2006 um 19:15 von Armin Vogt

    E-Mails kein Fernmeldegeheimnis
    Sollte es schon bis zu einer Hausdurchsuchung gekommen sein, sollte wohl vor nichts mehr gestoppt werden, auch vor Computern etc. nicht, nur im Vorfeld dürften keine Einbrüche auf elektronische Art stattfinden, was jede Privatsphäre verletzt, es sei denn, es wurde durch die Staatsanwaltschaft angeordnet.
    Könnte doch ansonsten meine Postbriefe ohne Kovert schicken und Preisnachlass fordern.
    Also Hackern und sonstigen Webspionen das Fernmeldegeheimnis anrechnen.

  • Am 2. März 2006 um 15:40 von Sandra

    der gläserne Mensch kommt, Stück für Stück
    Irgendwann ist es soweit, jeder Staaatsdiener, Beamte oder anders im Staatsdienst stehende(r), darf auf den bloßen Verdacht hin, alles durchleuchten.
    Das Bankgeheimnis, das Steuergeheimniss, jetzt das Fernmeldegeheimniss, alles wird offen gelegt.
    Und da wundern sich noch welche, dass so viele diesem Staat den Rücken zu wenden und sich in andere Länder begeben?

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