Bund vergibt erste Fördergelder für den Breitbandausbau

Von bisher 60 gestellten Anträgen wurden jetzt 31 genehmigt. Kommunen und Landkreise erhalten in einem ersten Schritt jeweils bis zu 50.000 Euro für die Projektplanung. In einem zweiten Schritt stellt der Bund jeweils maximal 15 Millionen Euro für die Umsetzung bereit.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat am Montag die ersten Förderbescheide für Mittel aus dem milliardenschweren Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau an Vertreter von 31 Kommunen übergeben. Sie erhalten damit in einem ersten Schritt jeweils bis zu 50.000 Euro für die Planung von Breitbandprojekten. In einem zweiten Schritt vergibt der Bund jeweils bis zu 15 Millionen Euro, um die Umsetzung von Ausbauprojekten zu fördern.

Seit dem Start der Programms am 18. November haben sich nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mehr als 60 Kommunen und Landkreise in unterversorgen Gebieten um eine Förderung beworben. Täglich kämen neue Anträge hinzu. Diese können private Anbieter und Gemeinden über ein Internetportal stellen.

Minister Dobrindt bei der Übergabe der Förderbescheide an Kommunen (Bild: BMVI)Minister Dobrindt bei der Übergabe der Förderbescheide an Kommunen (Bild: BMVI)

„Das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau ist schon jetzt ein Erfolg: Das Angebot wird gut angenommen und die Anträge werden schnell und unbürokratisch bearbeitet“, sagte Minister Dobrindt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass in den Zielgebieten nur ein grundlegender Breitbandzugang verfügbar ist und dort in den nächsten drei Jahren keine privaten Investitionen geplant sind. Gefördert werden zudem nur Projekte, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 MBit/s garantieren. In den meisten Fällen sollen sogar 50 MBit/s möglich sein. Die öffentlich geförderten Netze müssen anschließend allen Wettbewerbern zu diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen.

Bis 2018 will der Bund insgesamt 2,7 Milliarden Euro an Fördergeldern für den Bereitbandausbau in unterversorgten Gebieten bereitstellen, in denen sich der Ausbau für Telekommunikationsunternehmen nicht rechnet. Von den zugesagten Mitteln stammen 1,33 Milliarden aus der jüngsten Auktion von Mobilfunkfrequenzen, bei der insgesamt fast 5,1 Milliarden Euro erlöst wurden.

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Der Fördersatz beträgt laut BMVI 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da das Bundesprogramm mit Förderprogrammen der Bundesländer kombinierbar ist, können Kommunen und Landkreise ihren Eigenanteil auf bis auf 10 Prozent reduzieren.

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, alle Haushalte in Deutschland bis 2018 mit 50-MBit/s-Zugängen zu versorgen. Im Sommer gefasste Pläne für einen Rechtsanspruch auf solch schnelle Internetzugänge wird die CDU auf ihrem laufenden Bundesparteitag in Karlsruhe aber wahrscheinlich wieder aufgeben. Wie schon vergangene Woche bekannt wurde, empfiehlt die zuständige Kommission „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ auf Antrag des Kreisverbandes Fulda (PDF), die Anfang Juli formulierte Passage zu ändern, in der es heißt, die CDU werde „einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten“. Daraus soll werden: „Wir wollen auch beim Zugang zu schnellem Internet gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gewährleisten.“

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