EuGH: Endpreise müssen bei Online-Flugticket-Kauf sofort einsehbar sein

Das gilt nicht nur für den ausgewählten Flug, sondern auch für alle alternativen Verbindungen. So sollen Kunden die Preise unterschiedlicher Anbieter besser vergleichen können. Der Beschluss erging in einem Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und Air Berlin.

Bei Online-Buchungen von Flügen von einem EU-Flughafen müssen grundsätzlich von Anfang an die tatsächlich zu zahlenden Endpreise, inklusive anfallender Steuern, Gebühren und Zuschläge, angezeigt werden. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alle alternativen Verbindungen, stellte heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klar (Az. C-573/13, PDF). Dadurch werde gewährleistet, dass Kunden die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv vergleichen können.

Eingang zum EuGH in Luxemburg (Bild: EuGH)

Der Beschluss erging in einem Rechtsstreit zwischen dem Vebraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Fluggesellschaft Air Berlin. Diese hatte im November 2008 in einer Tabelle im Internet mit mehreren Flugpreisen nur für einen Flug den endgültigen Preis, einschließlich Steuern und Gebühren angegeben. Um zu erfahren, was weitere Flüge einschließlich Steuern, Gebühren und Zuschlägen kosten, musste der Verbraucher die einzelnen Flüge anklicken.

Der VZBV sah in der damaligen Preisdarstellung der Fluggesellschaft einen Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung (VO 1008/2008). In dieser heißt es unter Artikel 23, Absatz 1 wörtlich: „Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis beziehungsweise die anwendbare Luftfrachtrate sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen.“

Aus diesem Grund reichte der VZBV Klage gegen Air Berlin ein, die schließlich vor dem Bundesgerichtshof landete. Dieser legte die Frage zur Entscheidung dem EuGH vor. Die EU-Richter mussten prüfen, ob die Darstellung mit der EU-Verordnung vereinbar ist. Diese Frage entschieden sie nun zugunsten der Verbraucherschützer.

„Ein gutes Urteil für die Verbraucher: Preisangaben müssen transparent und auf einen Blick vergleichbar sein“, kommentierte VZBV-Vorstand Klaus Müller. Air Berlin erklärte, die Vorwürfe seien inzwischen überholt, da man die Preisanzeige des Online-Buchungssystems mittlerweile geändert habe.

Themenseiten: Europäischer Gerichtshof, Internet

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Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu EuGH: Endpreise müssen bei Online-Flugticket-Kauf sofort einsehbar sein

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  • Am 16. Januar 2015 um 10:02 von Opfer

    Nicht nur von den Fluggesellschaften selbst, sondern auch von den diversen Buchungsportalen werden Verbraucher doch nur verar****. Habe erst kürzlich ganz schlechte erfahrungen mit Travelgenio gemacht – wo obwohl die gewünschte Zahlart schon längst angegeben war erst ganz am Ende immer darauf hingewiesen wurde, welche Zusatzkosten einem dadurch entstehen. Das gehört meiner Meinung nach aber auch zum „Komplettpreis“. Abgesehen davon, war Travelgenio nicht in der Lage, den mit einer Zwischenstation gebuchten Hin- und Rückflug umzubuchen, als die Fluggesellschaft die erste Teilstrecke gecanceld hatte: Sie haben mir einfach ein neues Online-Ticket ohne die erste Teilstrecke zugeschickt. Nach vier halbstündigen Anrufen bei der völlig überforderten Hotline in Spanien, wo die Mitarbeiterinnen genauso schlecht Deutsch oder Englisch sprachen wie ich Spanisch, war immer noch nichts passiert. Man hatte mir lediglich jedesmal versprochen, ich bekäme eine E-Mail. Das Online-System der Fluggesellschaft verwies mich jedes mal wenn ich dort aktiv werden wollte, an „meinen Travlagent“. Schließlich habe ich es geschafft, bei der Fluggesellschaft selbst den alternativen Flug zu bekommen – aber mit welchem Aufwand! Fazit: Nie wieder Travelgenio. Die sind vielleicht billig aber beim kleinsten Problem steht man komplett im Regen.

  • Am 16. Januar 2015 um 8:44 von hugo

    „die Vorwürfe seien inzwischen überholt“, warum kam es dann überhaupt zum Prozess? Weil Air Berlin es drauf ankommen lassen wollte und es immer wieder so gemacht hätte. Air Berlin hat vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen und war nicht einsichtig. Gut so, jetzt wissen Sie es besser und müssen sich endlich dran halten.
    Eine Entschuldigung wäre symphatischer aber wenn eine Firma so argumentiert, das sagt viel über die Firmenphilosophie aus.

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