Nutzern von Popcorn Time droht Abmahnung

Die Kanzleien GGR Rechtsanwälte und WILDE BEUGER SOLMECKE berichten von Abmahnungen, die Klienten für die Nutzung des vermeintlichen Streaming-Dienstes Popcorn Time erhalten haben. Betroffen sind auch Nutzer von cuevana.tv.

Nutzer der vermeintlichen Streaming-Dienste Popcorn Time und cuevana.tv laufen Gefahr, wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Inhalten abgemahnt zu werden. Das berichten die Kanzleien GGR Rechtsanwälte und WILDE BEUGER SOLMECKE. Nach Angaben der Rechtsanwälte haben zahlreiche Klienten Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten.

Anders als im Fall Redtube handelt es sich bei den beiden Angeboten allerdings nicht um Streaming. Popcorn Time und cuevana.tv beziehen ihre Inhalte aus dem Torrent-Netzwerk. Da Nutzer dieser Portale beim Betrachten eines Films diesen auch teilen, handelt es sich eindeutig um Filesharing. Da das Betrachten eines Streams legal ist, aber nicht das Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Films, sind die entsprechenden Abmahnungen rechtmäßig. Auch wenn die Nutzer der beiden Portale keine Kenntnis haben, dass sie die Filme während des Betrachtens verbreiten.

Rechtsanwalt Christian Solmecke warnt: „Wer in Deutschland Popcorn Time und cuevana.tv nutzt, handelt klar rechtswidrig. Die Gefahr eine Abmahnung zu erhalten, ist hoch. Hinter den Plattformen steckt die gleiche Technologie, wie sie auch bei der Tauschbörsennutzung angewandt wird. Für die Nutzer ist das kaum zu erkennen. …. Nutzer können sich nicht gegen eine Abmahnung mit dem Argument wehren, sie hätten von dem Down- und Upload des abgemahnten Werkes nichts gewusst. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor“.

Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte sieht das ähnlich: „Wir können allen Nutzern nur anraten, in Deutschland auf die Nutzung von Popcorn Time und cuevana.tv zu verzichten, wenn man es nicht auf eine kostenintensive Abmahnung ankommen lassen möchte.“

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12 Kommentare zu Nutzern von Popcorn Time droht Abmahnung

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  • Am 17. Mai 2014 um 13:51 von Michael Konz

    Ich werde mich wehren!

    Gestern noch den Artikel gelesen und heute die Abmachung im
    Briefkasten

    Ich habe auch die ominöse Abmahnung erhalten, dabei habe ich nie
    einen solchen Dienst genutzt. Mein Sohn (13) hat mir aber gebeichtet
    Game of Throns wohl über cueventa.tv gesehen zu haben ;( Er hat sich
    nur eine Handyapp installiert und sich über unser Wlan 10 Minuten
    (wie er sagt) den Beginn der neuen Staffel angeschaut. Ihm war nicht
    bewußt, dass er mit dieser App etwas verbotenes tut.

    Nach großem Theater hab ich dann im Internet weitere Informationen
    auf http://www.mrecht.de gefunden und mich dort an einen Rechtsanwalt
    gewendet, das erste Gespräch mit RA Schrödter war kostenlos und hat
    mich ermutigt gegen die Abmahnung vorzugehen.

    Ich kann nur jedem raten diesen Abmahntrollen nicht gleich die Kohle
    in den Rachen zu werfen.
    Man kann seinen Anschluß nie ganz kontrollieren, hier ist der
    Gesetzgeber gefragt uns Eltern zu schützen.

    • Am 18. Mai 2014 um 10:38 von guest

      Nein, hier seid ihr Eltern gefragt euch endlich mal mit den neuen Medien ordentlich auseinander zu setzen und das in eure Erziehung einfließen zu lassen.

      • Am 18. Mai 2014 um 23:04 von Maerad

        Selten so gelacht…

        Wie bitte soll das funktionieren?

        90% der Eltern die ich kenne (hab btw. selbst Kinder) haben zwar Plan vom Internet und verbieten auch Ihren Kindern diverse Seiten usw. anzusurfen, nur haben die nicht mal ansatzweise die technische Kompetenz oder überhaupt die Möglichkeit P2P Programme usw. zu deaktivieren. Die meisten nutzen einen Router des ISP, welche normalerweise angepasst sind und keine Einstellmöglichkeiten erlauben, wie z.B. P2P zu unterbinden. Wobei letztes eh sehr schwer ist, da P2P auch dynamisch arbeitet und ohne deep packet inspection kaum zu unterbinden ist.

        Bei den SmartphoneApps steht auch nicht dabei wie Sie funktionieren und können ganz normal bei Google usw. gezogen werden. Nachbar von mir hat z.B. auf sein Android eine App drauf gezogen (Google Play Store, nix 3rd Party App) namens MP3 Download oder ähnlich. Selbst für mich war und ist nicht zu erkennen gewesen, WIE diese an die MP3 drankommt. Ob Torrent, RS, YouTube, Beamen – keine Ahnung.

        Wenn ich einen Portsniffer anwerfe sieht die Sache sicherlich wieder anders aus, aber bis dahin …

        Das sich die Eltern heute mit den modernen Medien auseinandersetzen müssen > FULL ACK. Aber ich kann wirklich nicht erwarten, dass die Eltern hier einen auf Technik-Crack machen und alles Abschotten bzw. unverhältnissmässige Kosten in Kauf nehmen, wenn ein externer eine spezielle Box/Router/whatever einrichtet und den Zugang konfiguriert.

        Gleiche natürlich auch wenn ein Freund sich ins WLAN einloggt mit dem Handy. Wer erwartet bitteschön, dass dieses Probleme machen könnte? Woher soll ich wissen, wenn das Handy im Hintergrund durch die App Torrents zieht? Muss ich jetzt jedes Gerät auf Herz und Nieren prüfen ob alles passt?

  • Am 18. Mai 2014 um 9:23 von G. Lindenblatt

    „Wer in Deutschland Popcorn Time und cuevana.tv nutzt, handelt klar rechtswidrig.“ sagt Herr Rechtsanwalt Christian Solmecke. So-so. Obschon der Benutzer sich nicht bewußt ist, was die Software da heimlich treibt? Nach dieser Logik müßte ich ins Gefängnis, wenn ich aus purer Freundlichkeit einen Brief meines Nachbars mit zur Post nehme, der sich später als Erpresserbrief herausstellt. Die Post – hier also: der ISP – ist ja sowieso fein raus. Komisch, daß unser Rechtsstaat stets nur die großen beschützt…

    • Am 19. Mai 2014 um 15:12 von Hammer

      „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“, sagt der Volksmund. Recht hat er, denn im Fall mit dem Brief liegt kein fahrlässiges Handeln vor, da der Inhalt des Briefes ja nicht erkannt werden konnte. Bei der Nutzung von Programmen hingegen kann u.U. Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.

      Das diese Abmahn-Praxis nicht schicklich und ggf. rechtswidrig ist – geschenkt. Aber sich auf „Wusste ich doch nicht!“ zu verlassen ist meistens nicht ratsam.

  • Am 18. Mai 2014 um 15:14 von firehorse

    Die Thematik Kind, wie vom Vorschreiber verfasst, kann ich voll und ganz nachvollziehen. Allein schon deshalb weil Kinder genau das sind was diese eigentlich auch sein müssen um sich entwicklen zu können; nämlich neugierig. Auch wäre es für fachlich versierte Anwender ein leichtes sich andere Anschlüsse (IP’s = Ausgangsbasis zur Mahnung) zur Nutze zu machen. Selbst Anschlüsse aus dem Haus gegenüber von mir ließen sich leicht nutzen, womit dann dieser als Nutzer darsteht und die Arschkarte hat.

    Was ich nicht verstehen kann ist dass man solche geistige Scheiße – TV/Film sind in meinen Augen nichts anderes mehr – überhaupt anbietet oder nutzt? Gegen solche vorzugehen, welche ohnehin ebenso wie all die anderen Abzocker und Volksverblöder nur ihr eigenes Wohlergehen im Kopf haben, halte ich mittlerweile für absolut notwendig und rechtens.
    Die Abzocke mit Mahnungen von Juristen halte ich aber für genauso widerwärtig/abartig/asozial.

    Ich sehe in der zunehmenden, immer steigenden, Anzahl von Juristen/Anwälten sogar die größte demokratische Bedrohung. Normal müsste man jene bei der ArGe in der Schlange stehen sehen aber es werden anscheinend immer neue Möglichkeiten gefunden um den Bürger auszubeuten. Unterstützung finden jene bei den großen Konzernen, meist mit einem AG hinter ihrem Namen, und in der Politik, an deren Handlungen – Gesetzgebung (Möglichkeit) – jene nachweislich ebenso zahlreich vertreten sind. Der Bürger wird so nochmals, nach allen staatlichen Subventionen, zur eierlegenden Vollmilchsau. Einmal völlig davon abgesehen dass hohe Beamte/Juristen auch noch bei den immer steigenden Mieten – eigene Anlagen – nicht ganz unschuldig sind und sich ebenso beteiligen. Irgendwann und -wo muss schluss sein!

    Dass der Bürger sich mittlerweile genauso schützen muss wie es Geheimdienste tun – etwas wozu nur die wenigsten Bürger, mangels fachlichen Wissens, fähig sind – ist traurige Realität geworden und bedroht dabei auch die demokratisch-bürgerliche Freiheit und die des World Wide Web.

    Solange sich allerdings nichts an der Politik und am Beamtentun ändert, diese weiterhin sogenannte Nebenjobs haben dürfen oder vom hohen Beamtentun ohne Bestrafung in die Wirtschaft – in diesem Fall sind hier die großen Konzerne gemeint – wechseln dürfen, solange wird dies sich nicht bessern sondern nur noch schlimmer werden.

    Der Bürger mutiert so immer mehr zum wehrlosen Opfer jener die nur sich selbst sehen und dabei die ihnen gegebenen demokratisch-rechtliche Möglichkeiten maßlos missbrauchen/ausnutzen.

    Allerdings muss ihr den Bürgern hier anlasten selbst dazu beizutragen, wie bürgerliche Demonstrationen und deren mangelnde Beteiligung aufzeigen. Hier wäre jeder ehrliche steuerzahlende Bürger – gemeint sind nicht die großen Konzerne und deren Teilhaber – aufgefordert realen Widerstand auf der Straße zu leisten.
    Wir, der Staat, haben die Kontrolle unserer Staates leider jenen überlassen welche schon einmal glaubten sich im Recht zu befinden oder sich jenes selbst schufen, weil wir denen die Möglichkeiten dazu gaben. Das kann man nur durch öffentliche Proteste ändern, will man keine Gewalt im Staate haben.
    Gerade Eltern wären hier aufgefordert sich zu engagieren, wenn denen etwas an der Zukunft ihrer Kinder liegt und diese auch noch eine solche haben sollen.

    Sich auf die Justiz oder Politik allein zu verlassen, wäre ein Fehler der schon einmal begangen wurde und an deren Folgen – Zahlungen von Reparaturen und Entschädigungen – beide Parteien maßgeblich mit dran beteiligt waren.

    Ich glaube nicht dass wir eine Wiederholung der Geschichte wirklich wollen oder brauchen, aber alles was sich derweil auftut läuft genau in diese Richtung. Wieder einmal ausgelöst von Selbstsüchtigen und -herrlichen Subjekten, welche sich die Grenzen ihres Handelns auch noch selbst auferlegen.

  • Am 18. Mai 2014 um 18:36 von kowalsky

    Die Grossen lässt man laufen, die Kleinen werden Gehängt. Aber noch widerlichr ist es, dass schmierige Rechtsverdreher in Grauzonen operieren und damit Kasse machen. Aber wirklich andern wird sich das erst, wenn der deutsche Michel ml zusammenhalten würde und den Winkeladvokaten
    mal das Handwerk legt.

  • Am 19. Mai 2014 um 15:36 von hamster

    pure abzockerei.
    ich kenne die dienste nicht, aber wenn selbst der anwalt schon sagt, dass es für den nutzer schwer zu erkennen ist, dass man hier gegen urheberrecht verstößt, ist das eine klare sache. …… nicht der nutzer gehört bestraft, sondern der anbieter!

  • Am 19. Mai 2014 um 15:59 von Ruelle

    Ich würde sagen, da jetzt erst allgemein bekannt ist, dass es sich um Filesharing handelt, dürften auch nur neue Fälle abgemahnt werden. Falls der User bei der Installation nicht auf das Filesharing hingewiesen wurde, ist es offiziell kein Filesharing. Es sollte doch wohl danach gehen, als was einem ein Produkt verkauft wurde und nicht danach, was das Produkt heimlich macht.

    • Am 19. Mai 2014 um 16:36 von Kai Schmerer

      Leider ist der Gesetzestext eindeutig. Zitat Solmecke: „Nutzer können sich nicht gegen eine Abmahnung mit dem Argument wehren, sie hätten von dem Down- und Upload des abgemahnten Werkes nichts gewusst. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor“.

      • Am 19. Mai 2014 um 20:17 von hamster

        das gesetze im bereich internet nicht auf dem aktuellsten stand sind, ist kein geheimnis.
        ich kann nur jedem betroffenen raten, sich rechtsbeistand zu suchen.

  • Am 14. November 2014 um 11:38 von Gundula Schettleff

    Nur nochmal zum mitschreiben: Nicht nur für das Streamen von Pornos kann man abgemahnt werden, sondern auch für Filme oder Serien und auch für Musik.
    Es wird immernoch viel darüber diskutiert.
    Es sind auch Leute der Meinung, dass es Schwachsinn wäre eine Abmahnung für Filme und Serien zu erhalten.
    Dennoch kann es passieren, aber nur weil man abgemahnt wurde heißt es nicht das diese Abmahnung rechtlich gesehen auch richtig ist.
    Ein Blog eines Rechtsanwaltes hat mich richtig informiert.
    Also reinschauen lohnt sich.
    https://www.aid24.de/rechtsblog/abmahnung-bei-nutzung-von-popcorn-time-und-cuevanatv-wegen-p2p-streaming-moeglich

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