Interview mit Fachanwalt: Konsequenzen aus dem WLAN-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat heute ein für Besitzer von WLAN-Routern grundlegendes Urteil zur Haftung und zur Schadenersatzthematik gesprochen. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt gegenüber ZDNet, was sich durch das Urteil ändert und was es künftig zu beachten gilt.

Der Bundesgerichtshof hat heute ein grundlegendes Urteil zur Haftung von Privatpersonen für den von ihnen betriebenen WLAN-Router gesprochen: Demnach können Privatpersonen zwar auf Unterlassung, aber nicht auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wenn über ihr nicht ausreichend gesichertes WLAN von unberechtigten Dritten Urheberrechtsverletzungen im Internet begangen werden.

Im vorliegenden Fall hatte eine Frankfurter Plattenfirma gegen den Inhaber eines WLAN-Anschlusses geklagt, weil über seine IP-Adresse nachweislich ein urheberrechtlich geschützter Musiktitel im Internet angeboten wurde. Das Musiklabel behauptete, dass das WLAN-Netz des Mannes, der zur fraglichen Zeit im Urlaub war, aktiviert und nicht ausreichend gesichert gewesen sei. Daher forderte es Schadenersatz, Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten. Der Anschlussinhaber wies jegliche Vorwürfe zurück.

Rechtsanwalt Christan Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger&Solmecke (Bild: privat).
Rechtsanwalt Christan Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger&Solmecke (Bild: privat).

Der Bundesgerichtshof erachtet den Unterlassungsantrag und den Antrag auf Zahlung der Abmahnkosten für rechtmäßig. Eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung komme jedoch nicht in Betracht. Auch privaten Anschlussinhabern obliege aber eine Pflicht, zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten missbraucht zu werden.

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger&Solmecke hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Materie beschäftigt und in mehreren tausend Verfahren von Abmahnungen betroffene Internetnutzer vertreten. Er erklärt gegenüber ZDNet, wie das Urteil aus seiner Sicht einzuschätzen ist und was es im Alltag bedeutet.

ZDNet: Was bedeutet das Urteil für offene WLAN-Anschlüsse?

Solmecke: Für sämtliche offenen WLAN Anschlüsse in Deutschland bedeutet das Urteil das Aus. Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass Anschlussinhaber ihren Anschluss bei der erstmaligen Installation nach dem neuesten Stand der Technik absichern müssen. Ein offenes WLAN wird also nicht geduldet. Im konkreten Fall muss demnach die Familie sicher stellen, dass der illegale Tausch von Musik nicht noch einmal über ihren Anschluss stattfindet. Passiert das doch, werden gegebenenfalls mehrere tausend Euro Strafe fällig. Hotels, Internet-Cafés und Wohngemeinschaften müssen nun möglicherweise nachrüsten.

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8 Kommentare zu Interview mit Fachanwalt: Konsequenzen aus dem WLAN-Urteil

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  • Am 18. Mai 2010 um 11:14 von schulte

    Am Thema vorbei???
    Nach Lesen des Fachkommentars und der Leserbriefe hat sich bei mir der Eindruck eingestellt, als wenn man am Thema vorbeiredet.

    Ich darf die zumindest in meinen Augen wesentlichen Punkte der bisherigen Beiträge zusammenfassen und gleich kommentieren:

    WLAN ist kein verfassungsmäßig festgeschriebenes Menschenrecht. Im Gegenteil – es ist der Bequemlichkeit geschuldet und in den allermeisten Fällen auch durch eine Kabellösung zu ersetzen, die wesentlich einfacher, wesentlich sicherer und wesentlich schneller ist.

    @Oberstaber: Es ist unerheblich, ob in DEU etwas geht oder nicht.
    Zur Information: in anderen Ländern geht es auch nicht. Und was sind überhaupt ?andere Länder?? Ich empfehle dringend einen Blick über die Grenzen ins benachbarte Ausland und hier insbesondere nach UK oder Frankreich. Aber auch ein Blick in jedes andere Land mit vergleichbarer Infrastruktur hilft da weiter.

    Wieso gibt es ausgerechnet in einem Forum, wie zdnet, Diskussionsbedarf nach WLAN-Verschlüsselung? Das Urteil war IMHO überfällig. Die zwingende Einführung nach einer Verschlüsselung hilft auch dem einzelnen (s.u.) Das Urteil ist bindend und zwar so, wie es geschrieben ist. Die Forderungen sind einfach zu verstehen, einfach nachzuvollziehen und einfach umzusetzen!

    Wieso gibt es immer wieder (auch hier) eine Diskussion bezüglich der Verantwortung des eigenen Handelns. Der Inhaber einer Sache ist für die (richtige) Nutzung zuständig und im Zweifel zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei ist es egal, ob es sich um die richtige Nutzung eines Autos, eines Hundes oder eines WLANs handelt.
    Wer das nicht kann oder will, der sollte keine Auto fahren, keinen Hund halten oder kein WLAN haben. Gerade letzteres ist eher der Bequemlichkeit geschuldet.
    Ach ja ? und Eltern haften für ihre Kinder!

    Ich verstehe auch Solmeckes Zweifels bzgl. der ausreichenden Sicherheit der Erstinstallation nicht. Als Anwalt wird er wissen, dass man ein Gesetz ganz einfach nachbessern kann, wenn es seinen gedachten Zweck verfehlt. Ich persönlich begrüße die Freiheit, die mir geblieben ist, das für mich richtige Verfahren zu wählen.

    Wieso muss ein Drucker direkt ins WLAN? Zumindest ich trage meinen Drucker nicht in der Wohnung oder Büro herum. Und an jeden besseren WLAN-Router lassen sich Drucker direkt anschließen. Und wenn nicht, dann ist es ein Klacks einen Drucker im Netz freizugeben. Das ist Technologie, die seit vielen Jahren bewährt ist.

    Die einzige wesentliche Konsequenz des Gesetzes ist, ?Wenn Du etwas verwendest, dann trägst Du auch die (Teil-)Verantwortung?.
    Das war zwar schon vorher so, aber mit dem neuen Gesetz kann ein Rechteinhaber nicht mehr einfach von mir als WLAN-Nutzer Gelder einfordern. Berechtigt oder nicht!

    DAS ist die echte Verbesserung. Das Gesetz schützt mich vor dem Missbrauch, der mit meinem Netz betrieben wird. Das steht auch so im Artikel, aber sehen will das irgendwie keiner!

    Stattdessen wird auf hohem Niveau gejammert.

    mfg
    schulte

  • Am 12. Mai 2010 um 21:48 von Oberstaber

    Alle durchgekanallt in DEU
    Jetzt sind wohl alle durchgeknallt in DEU.. Weshalb funktioniert dies alles in anderen Ländern? Dieser Kommentar ist nur möglich wenn ich bei ZDNET meine email hinterlege. Wenn ich mich in ein freies WLAN einklinken kann man mir doch auch die IP Adresse abverlangen falls ich illegale Dinge im Netz anstelle. Oder als WLAN Betreiber sperre ich gleich alle Tauschbörsen u.a. Es gibt verschiedene Möglichkeiten freie Netze für jeden anzubieten und nicht gleich fanfarenartig den TOD DER FREIEN WLANs auszurufen. Schlechten Shit geraucht??

    • Am 13. Mai 2010 um 9:42 von siemensknecht

      Grundgesetz
      Ich frage mich ob hier noch Verhältnismäßigkeit vorliegt. Das Grundrecht auf „Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis“ wird durch eine kleine Anfrage eines abmahnwütigen Anwalts einfach ausgehebelt und er bekommt so heraus wer hinter einer IP Adresse verborgen ist? Ich glaube es sollte mal einer gegen die Herausgabe seiner Daten durch den Provider vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, dann wäre der Spuk vorbei !!!

  • Am 12. Mai 2010 um 21:20 von Falscher Schluß

    Falscher Schluß
    Das Urteil biete einen ausgezeichneten Schutz günstig aus
    un- und berechtigten Forderungen den Hals aus der Schlinge
    zu ziehen. Für nur 100 ?. Siehe auch Artikel anderer Computer-
    Zeitschriften (c’t).

  • Am 12. Mai 2010 um 17:30 von Familenvater

    Wer haftet bei gemeinsamer Nutzung in einer Familie ?
    Was mich interessiert ist die Frage wer haftet wenn eine Familie den gemeinsamen Zugang nutzt.
    Ich kann und darf doch nicht den Internet Verkehr meiner Familie protokollieren um dann wenn einer eine falsche Seite angewählt hat einen Nachweis zu haben.
    Auch dürfte ich bei Familienangehörigen die Auskunft verweigern.

    • Am 12. Mai 2010 um 21:41 von klaus berger

      bitte nochmals genau nachlesen…
      …sie müssen für nichts haften, wenn sie das netz entsprechend sichern.

    • Am 13. Mai 2010 um 11:07 von Peter Marwan

      AW: Wer haftet bei gemeinsamer Nutzung in einer Familie ?
      Hallo „Familienvater“,
      eine umfassende Rechtsberatung kann und darf ich hier leider nicht leisten. Möglicherweise helfen Ihnen aber die Informationen in folgenden ZDNet-Beiträgen zum Thema weiter: http://www.zdnet.de/41526284 (Urteile zur Aufklärungs- und Überwachungspflicht von Eltern in P2P-Fällen), http://www.zdnet.de/41529549 (Vater haftet für P2P-Aktivitäten seines volljährigen Sohnes) und http://www.zdnet.de/41531919 (150 Euro Schadenersatz für rechtswidrigen Lied-Upload).
      Viele Grüße

      Peter Marwan
      ZDNet-Redaktion

      • Am 14. Mai 2010 um 22:30 von Familienvater

        AW: AW: Wer haftet bei gemeinsamer Nutzung in einer Familie ?
        Herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Links.

        Die Große Frage ist, wie kann ich denn verhindern, dass der Anschluss missbraucht wird.
        Welche Maßnahmen gibt es ?
        Wie kann ich den Datenverkehr überwachen ?
        Darf ich das überhaupt ?

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