Urheberrechtspauschale für PCs kommt

Rückwirkend zum 1. Januar 2008 fallen bis Ende 2010 für jeden verkauften Computer mit Brenner zusätzlich 13,65 Euro an. Ohne Brenner beträgt die Abgabe 12,50 Euro. Darauf haben sich Hersteller und Verwertungsgesellschaften geeinigt.

Nach jahrelangem Streit haben sich Computerhersteller und Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberrechtspauschale für PCs geeinigt. Wie der Bundesverband Computerhersteller (BCH) mitteilt, sieht die mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) ausgehandelte Übereinkunft rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 pro PC eine Pauschale von 13,65 Euro (mit integriertem Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro (ohne Brenner) zuzüglich Umsatzsteuer vor.

Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sie werden – ähnlich wie bei Druckern und Kopierern – auf den Kaufpreis der Computer aufgeschlagen.

Als Bestandteil des ausgehandelten Gesamtpakets zahlen die Hersteller beziehungsweise Importeure auch nachträglich Abgaben für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 sind dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Dafür legen beide Parteien ihren Rechtsstreit bei, in dessen Rahmen die Verwertungsgesellschaften für jeden zwischen 2002 und 2007 verkauften PC Abgaben in Höhe von 18 Euro verlangt hatten.

Der BCH bezeichnete die schon am 23. Dezember geschlossene Vereinbarung als einen „hinnehmbaren Kompromiss“, da Hersteller und Importeure damit eine „dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit“ erhielten. Eine „grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter“ stehe aber weiterhin aus, so der Verband, der Hersteller wie Fujitsu, HP, IBM und Sony vertritt. Vertreter des ZPÜ, sowie der Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst sehen die Einigung hingegen als „Durchbruch“ und streben ähnliche Lösungen für andere vergütungspflichtige Produkte an.

Themenseiten: Business, Desktop

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

19 Kommentare zu Urheberrechtspauschale für PCs kommt

Kommentar hinzufügen
  • Am 15. Januar 2010 um 20:46 von Moses

    Paranoia
    Wenn ich mir einen Rechner zum Arbeiten kaufe und einen gebrauchten dafür außer Bertrieb nehme, dann habe ich zweimal für eine Dienstleistung bezahlt, die ich überhaupt nicht in Anspruch nehme.
    In der Hausverwaltung gibt es nichts zu kopieren!!! Da wird noch jedes Jahr alles neu berechnet und kein Kunde ist wie der andere.
    Die Dienstleistung besteht doch nur darin, Geld in die Taschen der Verwerter zu transferieren.
    Hat jemand den Urhebern das Recht in die Hand gegeben sich selbst zu vermarkten, ohne daß diese über Zwangsmitgliedschaften in irgendwelchen dubiosen Vertretungen zwangsorganisiert werden???

    Ich werde mir keinen neuen Rechner mehr kaufen solange es solche sinnlosen Zwangsabgaben gibt. es soll ja auch noch Anbieter geben, die nahezu neue Rechner aus Protest verschenken, um diese abgaben zu umgehen.

    Der Sieg ist immer auf der Seite der Verlierer, denn wenn keiner mehr kauft hört dieser Schwachsinn automatisch auf.

    • Am 19. Januar 2010 um 13:13 von Muckey_Mouse

      AW: Paranoia
      „Der Sieg ist immer auf der Seite der Verlierer, denn wenn keiner mehr kauft hört dieser Schwachsinn automatisch auf.“

      Klar doch… Wir sind uns alle einig, dass niemand einen PC oder Laptop kauft für mindestens 2 Jahre. Egal wenn nun der Arbeitscomputer ausfällt, dafür gibt es doch unbezahlten Urlaub und mit den Spritpreisen hat das ja auch immer funktioniert. Da gab’s doch mal ein Lied in der NDW: „Und kostet der Sprit 2 Mark 10,…“ Das war irgendwie eine magische Grenze. Deswegen sind ja schon seit Jahren die Strassen leer.

      Solche leeren Worte funktionieren nicht bei Bedarfsgütern, für die es keinen alternativen Ersatz gibt!

  • Am 13. Januar 2010 um 13:09 von Alex

    Unterschied zwischen Privatkopie und Raubkopie
    Leute, Leute, beruhigt euch mal wieder, vielen scheint der Unterschied zwischen Privat- und Raubkopie nicht klar zu sein. Wikipedia sagt dazu z.B.:

    „Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet.

    Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Kassettenrekorder konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom Gesetzgeber das Recht auf Privatkopie eingeräumt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Urheberabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit in Deutschland zum Beispiel rund 17 Cent für einen DVD-Rohling und 9,21 Euro für einen DVD-Brenner. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte werden bis zu 613,56 Euro abgeführt.“

    Wenn man also z.B. eine CD kauft und diese dann auf seinen Rechner, MP3 Player usw. kopiert, ist das eine LEGALE Privatkopie. Laut Gerichtsurteilen sind bis zu 7 Kopien erlaubt, laut manchen Urteilen ist es sogar erlaubt, diese im engsten Privatkreis weiterzugeben. Wenn man diese Kopie aber im Internet allen zugaenglich macht und diese dann heruntergeladen wird, ist das eine ILLEGALE Raubkopie. Mit der Abgabe bekommt man also lediglich das Recht, ein legal erworbenes Werk zum eigenen Benutzen zu vervielfaeltigen, anstatt z.B. mehrere gleiche CDs kaufen zu muessen. Hier wird keine „Pauschalbestrafung“ fuer Raubkopieren erhoben, wie das viele aufgeregte Leser wohl meinen.

    • Am 13. Januar 2010 um 15:43 von hikikomori

      AW: Unterschied zwischen Privatkopie und Raubkopie
      Auf der anderen Seite ist es, wenn ich nicht ganz daneben liege, nicht erlaubt einen Kopierschutz auf einem entsprechenden optischen Medium zu umgehen um die Inhalte zu kopieren, weils dann eben doch wieder eine RAUBkopie ist, ob mir das ganze nun gehört oder nicht.
      Es gibt so viele Gerichtsentscheidungen und halbgare Gesetze dass das sich das ganze einfach selbst immer weiter ins Lächerliche zieht.

    • Am 18. Januar 2010 um 10:09 von Thomas

      AW: Unterschied zwischen Privatkopie und Raubkopie
      Dann sollen diese Abgaben gleich beim Erwerb des Originals erhoben werden. Wenn bis zu 7 Kopien erlaubt sind also 1,19 Euro auf das Original.
      Vorstellbar wären dann auch verschiedene Lizenzmodelle.
      Diese Urheberrechtsschwachmaten sollten sich da mal an der Softwareindustrie orientieren.
      Dieser ganze Pauschalabgabequatsch kann doch nur durchgedrückt werden, weil die Entscheider überhaupt keine Ahnung von der Materie haben. Ich bin nur dann bereit für etwas zu bezahlen wenn es auch gerechtfertigt ist, ich es also auch nutze. Ich kopiere keine CD’s, DVD’s, Bücher oder ähnliches. Ich nutze meinen PC zum Programmieren, bearbeiten MEINER Bilder, Kommunikation und Bildung. Das irgendeine wegelagerische Organisation davon profitiert wenn ich MEIN geistiges Eigentum auf einen USB Stick oder CD kopiere oder auch nur mit einem PC bearbeite, finde ich mehr als widerlich.

  • Am 13. Januar 2010 um 10:03 von Segantini

    Wiedereinführung der Kollektivstrafe
    Zum Glück ist unsere Gesellschaft längst davon abgekommen, kollektiv die ganze Gruppe zu bestrafen, um eine Handvoll Schuldige in ihren Reihen zu treffen, auch wenn die Unschuldigen dabei mit bestraft werden. Nun soll dieses abscheuliche Prinzip also wieder eingeführt werden.

    Und wie schon bei der GEZ-Abgabe für PCs trifft es auch dieses Mal wieder unzählige gewerbliche Nutzer, die ihren Rechner schlichtweg als Arbeitsinstrument nutzen und sonst nichts. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied z.B. zur Abgabe auf Kassettenrecorder, die zu 99,9% für das private Kopieren von Musiktiteln erworben und eingesetzt wurden.

    Mein Vorschlag: eine Pauschalabgabe auf alle multimediafähigen Geräte unter künftigem Wegfall der haushaltsbezogenen Rundfunkgebühr. Erstattung dieser Pauschale beim Nachweis gewerblicher Verwendung bzw. steuerlicher Geltendmachung (falls vom Finanzamt anerkannt, das spart eine weitere Nachprüfung).

  • Am 13. Januar 2010 um 9:28 von Porter

    Na, wenn das ma stimmt…
    Ab wann ist ein PC denn ein PC?
    Ich bau mir meine immer selbst zusammen und beziehe daher die Bauteile von verschiedenen Händlern. Ein PC wirds erst in meinem Zimmer und wer will mich da zur Kasse bitten?
    Auf einen Brenner können sie es aufschlagen, aber auf Rechner ohne Brenner? Und was, wenn man dann einen Brenner nachrüstet? Zahlt man dann doppelt? Einmal für PC ohne Brenner und einmal für den Brenner allein?

    Man soll hier nun also für etwas bezahlen, dass man nicht machen darf? Wenn man es macht ist es immer noch böse böse und man kriegt eins aufn Deckel, obwohl man dafür bezahlt hat?

    Ich schätze dann muss man auch bald für Handys mehr betahlen, weil man damit Fotokopien machen kann. lol
    Es sollten dann auch auf jeden Pinsel Zusatzabgaben erhoben werden, weil man damit Fälschungen von Gemälden anfertigen könnte!!
    Und was ist mit dem menschlichen Gedächtnis? Manchmal summt man Melodien, die hat man dann ja auch geraubt! Oh, wir Unmenschen!

    • Am 19. Januar 2010 um 10:24 von kepawo

      AW: Na, wenn das ma stimmt…
      die Krux ist, dass man das Gesamtkonzept sehen muss. Denn schon auf den Brenner wird eine Urheberrechtsabgabe erhoben. Kaufe ich also den fertigen PC, bezahle ich sogar 2 bzw.3 mal. Einmal für das im Rechner verwendete Brennerlaufwerk und dann für den Gesamtrechner gleich nochmal und darauf nochmal für den Brenner. Und wem das nicht genügt: Kaufe ich einen Drucker kostet das ebenfalls Urehberrechtsabgabe, dazu dann noch auf den Scanner, etc. pp..Ach, und um es nicht zu vergessen: dazu kommt dann noch die Urheberrechtsabgabe an die GEZ — hab ich was vergessen?
      So ist das halt in Deutschland: ich zahle Steuern und darauf nochmal Steuern und so weiter und darauf dann ganz zum Schluss noch satte fast-20-Prozent Mehrwertsteuer…….

  • Am 13. Januar 2010 um 9:04 von hikikomori

    Nur fertige PCs?
    Mir schoss grade spontan der Gedanke durch den Kopf wie die Herren das denn abrechnen wollen wenn ich, wie gewohnt, meinen PC nicht als fertiges überteuertes komplettpaket sondern wie immer in Einzelteilen, und die meist auch noch bei verschiedenen Händlern kaufe?

    Man sollte aufhören den Politikern LSD zur Leistungssteigerung ins Trinkwasser zu tun ..

  • Am 13. Januar 2010 um 7:11 von Sebastian

    VERDÄCHTIGUNG
    Also meiner Meinung nach riecht diese ganze Abgabe stark nach general verdacht. Und dabei sollten doch alle als UNschuldig gelten bis das Gegenteil bewiesen (Grundsatz der Rechtssprechung? oder nicht?)
    Das mit der GEMA und GEZ kann man ja verstehen. Die treiben ja Geld ein wenn ich Urheberrechte benutze. Aber diese Gebühr hier *kopfschütteln*

    Mfg

    Sebastian

  • Am 12. Januar 2010 um 23:51 von Timmy

    Lieber einmal 50 ? mehr für einen Computer als ständig gejagt werden oder monatlich abkassiert werden
    Auch wenn dies nicht das selbe ist wie die GEZ, finde ich es gut. Ich bezahle lieber, einmalig wenn ich einen Computer kaufe was drauf, also im Grunde kann man wie eine normale Preiserhöhung für Computer sehen, als monatlich was abzudrücken und mich rechtfertigen zu müssen bzw. ständig Briefe zu erhalten, ob ich denn ehrlich meine Gebühren bezahle. Man sollte das auch beim Fernsehkauf anwenden, denn so einen Fernseher hat man schon so einige Zeit bzw. einen Computer, da rechnet sich das eher. Man sollte bei der Abgabe nur nicht zu gierig werden.

  • Am 12. Januar 2010 um 21:37 von Heiko Müller

    Und was ändert sich?
    Wenn ich es mir so durch den Kopf gehen lasse, dann stellt sich bei mir die Frage wer hier die krimminellen sind.
    Auf Deutsch:
    Ich bezahle mir der Abgabe dafür, dass die „Schäden“, die durch Raubkopieren entstehen abgefangen werden.
    Auf der anderen Seite werde ich auch zur Kasse gebeten wenn ich kopiere.
    Kann mir da einer den Sinn erläutern. Das ist ja so als wenn man einem Hammer und Nagel in die Hand gibt und wenn der den Nagel in die Wand kloppt, muss er wegen Sachbeschädigung latzen… schöne heile und vorallendingen FAIRE Welt…
    Und dda soll man nicht auf den Gedanken kommen, dass Gesetz und Politik von der Industrie und nicht von der Politik gemacht wird?

  • Am 12. Januar 2010 um 21:10 von Andreas Weiß

    Wofür ist diese Pauschale?
    heißt das jetzt, ich zahle für jeden gekauften PC pauschal 12,50? dafür, dass ich potentiell irgendwann mit diesem PC urheberrechtlich geschütztes Material kopiere?
    Das hieße ja, dass ich im Úmkehrschluss Musik kopieren und verbreiten darf, da ich bereits dafür bezahlt habe.
    Wieder einmal ein Fall von „durchs Knie von hinten in den Rücken geschossen“, genauso wie bei der sogenannten Umweltprämie.
    Bravo, Deutschland!

  • Am 12. Januar 2010 um 20:54 von Anna Gramma

    Urheberrechtspauschale auf PCs
    Das ist wieder Geldschneiderei, die dem Endverbraucher angelastet werden wird, der in der Regel sowieso schon Gebühren an die GEMA abdrücken muss, wenn er legal Musik etc. erwirbt.
    Die Künstler – wie bei den GEMA-Gebühren – an sich, werden wieder einmal nicht viel davon haben.
    Desweiteren werden sicherlich Millionenbeträge an Firmen-PCs, die zu geschäftlichen Zwecken einen Brenner benötigen, verdient.
    Die Rechtfertigung der Gebühr für PCs OHNE Brenner entzieht sich mir gänzlich, da hier nicht einmal gewährleistet ist, dass Medien illegal vervielfältigt werden. – Jeder Nutzer, der legale (und davon muss man ja ausgehen, denn ‚im Zweifelsfall für den Angeklagten‘) Medien dort abspielen möchte, hat seine GEMA-Gebühren bereits gezahlt.

  • Am 12. Januar 2010 um 20:04 von Frank Brunen

    Das ist eine „ENTE“!!!
    Es gibt keine Einigung zwischen der „IT Industie“ und der „ZPÜ“.

    -Der BCH hat nur 7 Mitglieder bei Vertragsunterzeichnung
    -Die BITKOM war mit dem vertrag ?Hersteller->ZPÜ? betraut und nicht der BCH
    -Es gab eine abstimmung in der BITKOM ob diese Betrage von der IT-Branche akzeptiert wird. Ergebnis: NEIN! Abstimmung war negativ
    -Der BCH ist nichts anderes als ein Verband aus 7 Mitgliedern. Und Zwar 7 Mitglieder die wollten, dass der BITKOM den Vertrag zeichnet. Nach negativer Abstimmung gründeten diese 7 einen eigenen Verband
    -Der BCH behauptet nun, dass es eine Einigung ?IT-Branche -> ZPÜ? gab. Das ist falsch. Es gibt nur eine Einigung zwischen BCH und ZPÜ. Die Branche ist gegen den Vertrag. Und hat diesen auch nicht Unterzeichnet!!!

  • Am 12. Januar 2010 um 19:49 von emes

    Pauschalen auf Urheberrechte
    ich frage mich wirklich, wieso derartiges in D durchkommt?? mag keine unterstellungen, aber spielt da irgendwie eine gewisse „lobbyarbeit“ eine rolle? ich soll beim kauf eines pc „urheberabgaben“ leisten???? ich bin kein „raubkopierer“!!! im baumarkt brauche ich doch auch keine „einsbruchsabgabe“ zahlen, wenn ich mir eine brecheisen kaufe, nur weil ich damit auch eine haustür aufhebeln KÖNNTE! ich muss auf scanner, cd-rom, drucker…derartige abgaben leisten (KÖNNTE ja raubkopien anfertigen), muss GEZ bezahlen, weil ich ÖR-TV empfangen kann (aber gar nicht schaue)…..
    irgendwie verstehe ich das alles nicht mehr! kann mir jemand helfen??
    danke!
    der unwissende

  • Am 12. Januar 2010 um 19:37 von Ralf

    Jetzt drehen sie ganz ab…
    Habe ich das also richtig verstanden,
    für einen PC OHNE CD/DVD-Brenner zahle ich 12? ?

    Dieser Betrag wird gerechtfertigt mit dem Erstellen von Privatkopien.

    Ich kann keine Fotokopien machen mangels Drucker, keine Filme kopieren mangels Brenner, habe aber das Recht auf eine Privatkopie, welches ich mir ja durch die 12? erkauft habe.

    Leider ist das Erstellen der Kopie aber mit der Umgehung des Kopierschutzes verbunden.
    Dies ist wiederum in der BRD bei Strafe verboten.
    Ich zahle also für etwas, was ich nie einfordern kann.

    Vllt. sollten wir noch Pauschalabgaben für das Recht auf Bankraub erheben.
    Beschwere dich aber hinterher nicht, wenn sie dich einbuchten.
    Du hast dir ja nur das theoretische Recht eines Bankraubes erkauft.

    :kopfschüttel:
    Ralf

    PS: Wer sagte eigentlich:
    „..und denke ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht..“

    • Am 13. Januar 2010 um 8:07 von offler

      AW: Jetzt drehen sie ganz ab…
      Mit einem PC ohn CD/DVD Brenner kannst du eine Menge Material holen. PDF’s kopieren, MP3s laden usw. Ebenso externe Platten /USB Sticks nutzen uvm.

      Erkundige dich mal, was ein Recht auf Privatkopie bedeutet.

    • Am 13. Januar 2010 um 8:30 von Kai

      AW: Jetzt drehen sie ganz ab…
      Heinrich Heine in "Nachtgedanken"

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *