Bundesnetzagentur senkt Gebühr für die letzte Meile

Die neuen Preise sind bis zum 31. März 2011 gültig. Auch die Terminierungsentgelte zwischen den deutschen Mobilfunknetzbetreibern mindert die Regulierungsbehörde. Die Deutsche Telekom hatte eine Erhöhung der TAL-Entgelte verlangt.

Die Bundesnetzagentur hat heute die Gebühr für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Deutschen Telekom, der sogenannten letzten Meile, gesenkt. Ab dem 1. April 2009 müssen die Wettbewerber für die Anmietung der TAL monatlich 10,20 Euro an die Telekom entrichten – bisher waren es 10,50 Euro. Die monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur TAL gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 31. März 2011.

Die Telekom hatte im Januar eine Erhöhung auf 12,90 Euro beantragt und mit den gestiegenen Kosten pro Anschluss begründet. Andernfalls könne der Betrieb und die Bereitstellung einer flächendeckenden Infrastruktur nicht finanziert werden.

„Die moderate Absenkung des TAL-Preises ist das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. „Einer weitergehenden Absenkung des TAL-Preises, wie sie überwiegend von den Wettbewerbern gefordert worden war, konnte nicht stattgegeben werden. Ein zu niedriger Preis würde bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwiderlaufen“.

Ab heute sinken auch die sogenannten Terminierungsentgelte, Gebühren, die sich die Mobilfunknetzbetreiber für die Vermittlung von Gesprächen untereinander berechnen. Künftig dürfen T-Mobile und Vodafone nur noch 6,59 Cent pro Minute verlangen. Damit verringern sich die Terminierungsentgelte für die beiden D-Netze um 16 Prozent. Für E-Plus und O2 verringert sich der Betrag um 19 Prozent auf 7,14 Cent die Minute. Diese Gebühren gelten bis zum 30. November 2010.

Laut Kurth beugen die künftig niedrigeren Terminierungsentgelte einer Quersubventionierung der Mobilfunknetze durch die Festnetzbetreiber vor und tragen damit dem chancengleichen Wettbewerb besser Rechnung. Die Festnetzbetreiber hätten es jetzt in der Hand, die gesunkenen Vorleistungsentgelte an die Verbraucher weiterzugeben.

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