Verkäufer müssen unerwünschtes Windows zurücknehmen

Französische Kunden bekommen zwischen 100 und 300 Euro erstattet

Derzeit sorgen in Frankreich mehrere Fälle für Aufsehen, in denen Käufer von Komplett-PCs auf dem Rechtsweg die Rücknahme des Betriebssystems durch den Verkäufer fordern. Im aktuellsten unterlag nach einem Bericht von ZDNet-Frankreich Asus France vor dem Gericht in Caen und muss einem Käufer 100 Euro für ein vorinstalliertes, aber nicht gewolltes Windows XP erstatten.

Auch erst vor kurzem wurde ein Prozess um eine ähnlich lautende Klage eines französischen Verbraucherverbandes gegen die Technikhandelskette Darty eröffnet. Außerdem laufen mit demselben Hintergrund derzeit auch Klagen gegen HP Frankreich und die Supermarktkette Auchan. In beiden Fällen wurde aber noch kein Termin für eine Anhörung festgesetzt.

Dreh- und Angelpunkt des Urteils und der Klagen ist der Endbenutzervertrag (End User License Agreement, kurz EULA), mit dem jede Kopie von Windows verbunden ist. Er soll Microsoft gegen Softwarepiraterie schützen, räumt aber auch Kunden weitgehende Rechte ein. Auf Grundlage des EULA wurde Kunden in Frankreich von Gerichten bisher insgesamt viermal das Recht zugestanden, den kompletten Kaufpreis – zwischen 100 und 300 Euro – für eine vorinstallierte Windows-Version erstattet zu bekommen.

Wichtige Voraussetzung war jeweils, dass der Käufer sich nicht mit den Bedingungen des EULA einverstanden erklärte und das Produkt weder installierte noch benutzte. Das Problem: Dann muss der vollständige Kaufpreis für das Betriebssystem zurückbezahlt werden, der aber so nicht in die Kalkulation des Komplettanbieters eingeflossen ist. Vorinstallierte oder mit Hardware gebundelte Software überlässt Microsoft den Hardwareherstellern in der Regel zu besonderen Konditionen. Bei den ohnehin knappen Margen verliert der Verkäufer also Geld – und sträubt sich daher mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Rücknahme.

Themenseiten: Software, Windows XP

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