Missbrauchsverfahren gegen Telekom eingestellt

Unternehmen sichert Wettbewerbern schnellere TAL-Bereitstellung zu

Die Bundesnetzagentur hat die Verfahren gegen die Deutsche Telekom wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) für Wettbewerber eingestellt. Das Unternehmen habe den Auftragsstau abgebaut und sich gleichzeitig mit den Beschwerde führenden Parteien vertraglich auf verbesserte Bedingungen für die Bestellung und die Bereitsstellung von TAL geeinigt, teilte die Behörde mit.

Die Telekom hat gegenüber der Bundesnetzagentur eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, nach der sie die verbesserten vertraglichen Bedingungen für die TAL-Bereitstellung diskriminierungsfrei allen TAL-Nachfragern anbieten wird. Zudem sagte der Konzern zu, seine Auftragsbearbeitung anzupassen, damit die bestellten TAL künftig fristgerecht bereitgestellt werden können. In den nächsten 18 Monaten wird er die Bundesnetzagentur darüber hinaus regelmäßig über die TAL-Nachfrage- und Bereitstellungssituation unterrichten.

„Ich gehe davon aus, dass sich Engpässe und die daraus resultierenden zeitlichen Verzögerungen beim Umschalten der TAL mit den neuen Regelungen und der Selbstverpflichtung der Deutschen Telekom künftig nicht wiederholen werden. Die Bundesnetzagentur wird das genau beobachten und unverzüglich wieder einschreiten, wenn sich die Telekom nicht an die vereinbarten Regelungen und ihre Zusagen halten sollte. Ich appelliere aber auch an die Wettbewerber, ihrerseits Augenmaß walten zu lassen und tatsächlich nur so viele TAL zu bestellen, wie sie für die Anbindung eigener Endkunden wirklich benötigen, um Bearbeitungsengpässe zu vermeiden“, sagte der Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth.

Infolge des starken Anstiegs der TAL-Nachfrage war es zur Jahreswende bei der Telekom zu einem erheblichen Rückstau von TAL-Umschaltungen auf Wettbewerber gekommen. Dadurch konnten diese ihren Endkunden teilweise nur mit erheblichen Zeitverzögerungen Telefon- und DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellen. Aufgrund zweier Anträge betroffener Wettbewerbsunternehmen hatte die Bundesnetzagentur noch Ende vergangenen Jahres Missbrauchsverfahren gegen die Telekom eingeleitet. Im Zuge der Ermittlungen hatten sich der Aufsichtsbehörde zufolge zahlreiche Details der TAL-Bereitstellung ergeben, die in der Summe erhebliche Zweifel an der Unbedenklichkeit der bisherigen Bereitstellungspraxis aufkommen ließen.

Ein weiteres Verfahren zur Umschaltung von TAL zugunsten von Wettbewerbern auch an Samstagen konnte ebenfalls eingestellt werden, nachdem die Telekom sich freiwillig zu einem entsprechenden Angebot bereiterklärt hatte.

Themenseiten: Breitband, Deutsche Telekom AG, Telekommunikation

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