Einigung bei Online-Durchsuchung erzielt

BKA darf Wohnung der Betroffenen nicht zur Installation von Spähprogrammen betreten

Nach monatelangen Auseinandersetzungen haben sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf gesetzliche Regeln für Online-Durchsuchungen geeinigt. Bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern soll das Bundeskriminalamt (BKA) in Zukunft private Computer überwachen dürfen.

Nach Angaben eines Sprechers des Innenministeriums verständigte man sich darauf, dass die Überwachung privater Rechner nicht durch Manipulation der Computer vor Ort ermöglicht werden darf. Zur Installation von Spähprogrammen darf die entsprechende Wohnung demnach nicht betreten werden. Dem BKA wird lediglich das Recht zur Online-Durchsuchung per Kabel eingeräumt. Der Gesetzesentwurf mit erweiterten Befugnissen des Bundeskriminalamts zur Bekämpfung des Terrorismus werde nach Abschluss der Ressortabstimmung an die Länder geschickt, so der Sprecher. Der Entwurf könne dem Bundeskabinett vor der Sommerpause vorgelegt werden.

Die SPD bleibt skeptisch. Ihr innenpolitischer Experte Klaus-Uwe Benneter sagte gegenüber der Berliner Zeitung, die Fraktion werde sich genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimme. Es müsse regelmäßig überprüft werden, ob das Gesetz richtig angewendet werde. Außerdem müssten Betroffene im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werden, dass ihr Computer überwacht worden sei. Die SPD behalte sich einen Einspruch vor.

Auch die Opposition äußerte Kritik. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth bezeichnete den Kompromiss als „Gift für den Rechtsstaat“. Die große Koalition versuche unbelehrbar, in Richtung präventiver Überwachungsstaat zu gehen.

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2 Kommentare zu Einigung bei Online-Durchsuchung erzielt

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  • Am 17. April 2008 um 11:44 von CPP

    Dummes Zeug – von dummen Leuten
    Wer glaubt, mit einer "Online-Überwachung" Terroristen fassen zu können, der irrt!
    Insbesondere, wenn das BKA "nur" über Kabel kommen darf…

    Unter dem Vorwand, den Bürger zu schützen werden Freiheitsrechte eklatant eingeschränkt.

    Siehe Konten-Abfrage: offiziell als Terroristen-Gesetz getarnt, nun als Bespitzelungs-Instrument ausgenutzt.

    In einem echten Rechtsstaat ist man unschuldig, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde. Hier verkehren Beamte den Beweislast-Grundsatz – wie bereits im Finanzrecht schon erfolgreich eingesetzt.

    DDR Light war schon, jetzt folgt DDR Heavy.

  • Am 16. April 2008 um 19:36 von G. de Raad

    Ab wann ist man(n) ein Verdächtiger?
    Ich habe Angst. Angst, in Zukunft nicht mehr meine eigene Meinung zu äußern zu können, ohne dass es zu einer Durchsuchung meiner persönlichen Daten kommt. Weiß ich denn, ob nicht gerade nach einem solchen Kommentar der Verfassungsschutz (oder jetzt Staatsschutz?) in Kürze auf meinen PC los geht? Zu dem Thema Überwachungsstaat gibt es ein Musikvideo. Hier der Link:
    http://de.youtube.com/watch?v=y5tPvGL5oXo
    Das spiegelt die derzeitige Situation in Deutschland wieder. Was technisch machbar ist, wird auch umgesetzt.
    Tschüs Grundgesetzt

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