Bei dem Gedanken, seinen Internetzugang mit wildfremden Menschen zu teilen, gerät mancher aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten vielleicht ins Schwitzen. Aus gutem Grund: Taucht die eigene IP-Adresse im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Kinderpornografie oder illegaler Software auf, kann dies ernste Konsequenzen nach sich ziehen.
Da sich bisher noch kein Gericht mit WLAN-Sharing auseinandergesetzt hat, ist die rechtliche Situation derzeit unklar. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Entscheidung (Urteil vom 27. Juni 2006 – Az.: 308 O 407/06) des Oberlandesgerichtes Hamburg angeführt, wonach Betreiber ungesicherter Internetzugänge für Rechtsverletzungen Dritter haften. Da man aber keinen der Dienste ohne Login nutzen und somit den Verursacher ausfindig machen kann, ist der Sachverhalt nicht eindeutig.
Der rechtlichen Unsicherheit begegnen die im Artikel aufgeführen WLAN-Communities auf unterschiedliche Art und Weise. Etwaige Eigenheiten werden in der Beschreibung des Anbieters erwähnt.
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