Onlinedurchsuchung verstößt gegen Grundgesetz

Ehemaliger Innenminister Gerhart Rudolf Baum kritisiert Schäuble

Nach Meinung des ehemaligen Innenministers Gerhart Rudolf Baum (FDP) verstoßen die Pläne des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble für die Online-Durchsuchung privater Computer gegen das Grundgesetz. Es gebe keine „praktikablen Mechanismen für den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung“, sagte Baum gegenüber der „Zeit„. „Es wird nach allem, was wir wissen, nicht zu vermeiden sein, in diesen Kernbereich einzudringen.“

Auch die Darstellung von BKA-Chef Jörg Ziercke, man wolle aufgrund der hohen Kosten in nur wenigen Fällen die Computer Verdächtiger online durchsuchen, zweifelte Baum an: „Ein Fall genügt, um einen Verfassungsverstoß feststellen zu können. Und wer sagt uns denn, dass Onlinedurchsuchungen nicht eines Tages sehr viel billiger werden. Meine Erfahrung ist, wenn etwas eingeführt wurde, gewinnt es eine Eigendynamik und wird sich ausweiten. Das haben wir bei der Telefonüberwachung erlebt.“ Durch das Gesetz würden die Unverletzbarkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Berufsfreiheit etwa der Anwälte und auch die Pressefreiheit verletzt.

Baum hat Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz eingelegt, das Onlinedurchsuchungen erlaubt. Er ist zuversichtlich, dass Karlsruhe dieses Gesetz aufheben wird.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Onlinedurchsuchung verstößt gegen Grundgesetz

Kommentar hinzufügen
  • Am 4. September 2007 um 8:01 von Hugo Palm

    Und dann ist da noch die große Koalition
    Grundgesetzänderung? Minister Schäuble schafft das…
    Der Bundespräsident unterschreibt und fertig! Auch das schafft Minister Schäuble noch!
    Und wenn er damit fertig ist kommt noch mal das Waffengesetz dran, wetten?

  • Am 6. September 2007 um 4:23 von Peter

    Schäuble ist offenbar amtsmüde
    Aber er will nicht zurücktreten; also testet er aus, wie weit er die Verfassung, die zu schützen eine seiner Aufgaben ist, untergraben muss, um zurückgetreten zu werden.

    P.S.: An alle, die immer alles ernst nehmen: Sooo ernst ist es nicht gemeint, aber der Eindruck drängt sich ja geradezu auf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *