Auto-Club fordert Verbot von MP3-Playern im Straßenverkehr

Verkehrssicherheit mit Ohrenstöpseln nicht gegeben

Der Auto Club Europa (ACE) will aus Gründen der Verkehrssicherheit MP3-Player aus dem Straßenverkehr verbannen. „Wer sich mit Stöpseln im Ohr den Kopf voll dröhnt, kriegt vom Verkehr nur wenig und von Klingelzeichen, Hupen oder von Martinshörnern überhaupt nichts mit“, lautet die Begründung des ACE-Verkehrsrechtsexperten Volker Lempp. Nach seinen Worten ist die Gefahr immens, dass Auto- und Radfahrer, aber auch Fußgänger, Jogger und Skater durch die Musik so stark abgelenkt werden, dass sie akustische Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer schlicht überhören.

„Die Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden, ist längst nicht mehr nur eine theoretische Mutmaßung, sondern real“, meint Lempp. Erst kürzlich sei eine junge Rollschuhfahrerin mit laufendem MP3-Player in Stuttgart von einer Straßenbahn erfasst und tödlich verletzt worden. Aus Polizeiberichten gehe außerdem hervor, dass ähnlich gelagerte Unfälle in Verbindung mit mutmaßlich eingeschränkter Hörfähigkeit wegen Handy- beziehungsweise MP3-Player-Nutzung schon häufiger passiert seien. Angesichts vermehrter „individueller Beschallung“ durch die rasante Verbreitung von MP3-Playern sieht Lempp wachsenden Handlungsbedarf insbesondere auf dem Gebiet der Unfallverhütung und des Verkehrsrechts. „So richtig es war, den Gebrauch von Handys am Steuer zu verbieten, so falsch ist es, MP3-Player von diesem Verbot auszunehmen.“

Gesetzlich geregelt ist das MP3-Player-Verbot in Deutschland derzeit allerdings nicht: Es sei nur mittels Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) anzunehmen, meinen die ACE-Experten. Im Paragraphen 1 der StVO werde für die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtsnahme gefordert. Nach Paragraph 23 StVO ist ein Fahrzeugführer außerdem dafür verantwortlich, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch die Besetzung, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Daraus leitet Lempp ab, dass bei einem Unfall Verkehrsteilnehmer bei MP3-Nutzung sogar in Mithaftung genommen werden könnten.

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Neueste Kommentare 

12 Kommentare zu Auto-Club fordert Verbot von MP3-Playern im Straßenverkehr

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  • Am 4. Mai 2007 um 15:10 von Tipgeber

    Wenn es mal wieder an Ideen fehlt…
    verbietet doch auch das Tragen von engen Jeans und Miniröcken auf allen Bürgersteigen, das lenkt mich immer ganz schön ab, hähä :-P

  • Am 4. Mai 2007 um 14:24 von Paternoster

    Kopf-/Ohrhörer sind doch kein MP3-Player
    Was für Dummies von Journis bzw. Politikern waren da wohl am Werk.
    So ein Schwachsinn. Aber mit falschen Schlagzeilen lässt sich viel Sch… machen.
    Kopf-/Ohrhörer kann ich für vieles brauchen, CD-Player, Radio und Handy natürlich, egal was ich damit mache.

  • Am 3. Mai 2007 um 12:48 von Lutz

    DDR Lässt Grüssen
    Es handelt sich nicht um eine Kritik, aber ich muss immer wieder feststellen, das Sachen der DDR als Bevormundung und Gängelung abgeschafft wurden und nun nach und nach als neue Errungenschaft eingeführt werden sollen. Das ist die blanke Scheinheiligkeit und die mag ich nicht im Geringsten. SV-Ausweis, Polikliniken, Kinderbetreuung und 0 Promile waren gut. Gleiches gilt für das Verbot von Kopfhörern auf öffentlichen Strassen. Noch besser wäre es auch die fahrenden Discotheken zu verbieten. Oftmals ist die Lautstärke selbst für den Passanten schon eine Zumutung – die Fahrer selbst müssen über kurz oder lang schwerhörig oder taub werden. Na ich hoffe das es hier mal entsprechende Massnahmen gibt. Auch viele Vorurteile gegen die ehemalige DDR sollten überdacht werden. Wie gesagt nicht alles war schlecht und die BRD ist nicht unbedingt in allen Belangen das Optimum — wenn ich richtig nachdenke eigentlich nur in wenigen Ausnahmen.

    • Am 3. Mai 2007 um 13:46 von Der Wobbler

      Hallo Honni, wie gehts?
      Ach Lutz…"nicht alles in der DDR war schlecht"…woran erkennt man einen Ossi…es stimmt zwar, ist aber ein Allgemeinplatz und ich weiß auch nicht, wieso man generell Kopfhörer in der Öffentlichkeit verbieten sollte…etwa, damit die Lautsprecherbeschallung von Kim il Jong nicht überhört wird?

    • Am 3. Mai 2007 um 18:44 von Robert Zöllner

      AW: DDR Lässt Grüssen
      Warum läßt hier die DDR grüßen? Das Deutschland, in dem wir heute leben, ist auf eine sehr subtile Art viel restriktiver als die alte Dame DDR, die zwar viele Verbote ausgesprochen hat, aber kaum die Einhaltung der Verbote durchsetzen konnte (und wollte?)… Bestes Beispiel ist das Verbot des Nacktbadens außerhalb von gekennzeichneten Flächen, das in der DDR zumindest seit den 70ern praktisch nicht mehr durchgesetzt wurde und erst nach 1990 zu neuen, ungeahnten Ehren kam.

      MP3-Player-Hören zu verbieten wäre auch in der DDR als lächerlich abgetan worden (wenn es sie damals schon gegeben hätte).

  • Am 3. Mai 2007 um 11:29 von Coke

    Kopfhörer
    … blöde Frage: sind Kopfhörer im Straßenverkehr nicht so oder so verboten? Egal an welchem Gerät sie hängen?

    • Am 3. Mai 2007 um 13:39 von Der Wobbler

      Darwin…
      Für den Fahrer waren Kopfhörer (also wat für beide Ohren) immer schon verboten.

      Bei Rad- und Rollschuhfahrern rechne ich das unter natürliche Auslese, wenn jemand so blöd ist, mit Kopfhörer auf öffentlichen Straßen rumzujockeln.

  • Am 3. Mai 2007 um 11:04 von Matthias Beck

    Nur keine falsche Aufregung
    Es ist sicherlich richtig, dass man nicht alle Einwirkungen auf die Verkehrsteilnehmer, die geeignet sind vom Verkehrsgeschehen abzulenken, verbieten kann oder sollte. Die Straßenverkehrsordnung hat aber in dem weithin unbekannten § 23 zumindest eine Vorbewertung dahingehend getroffen, dass Fahrzeugführer eine Beeinträchtigung ihres Gehörs während der Fahrt zu vermeiden haben. Es ist also entgegen einer verbreiteten Auffassung keineswegs zulässig, sich im Auto permanent mit Musik „vollzudröhnen" und dadurch an der rechtzeitigen Wahrnehmung wichtiger akustischer Signale gehindert zu sein.
    Die genannte Bestimmung gilt allerdings nur für Fahrzeugführer, also beispielsweise nicht für Fußgänger und Inlineskater. Zumindest für die letzt genannte Gruppe erscheint uns dies aber nicht konsequent, da sie ähnliche Geschwindigkeiten wie Radfahrer erreichen kann und auch für Radfahrer als „Fahrzeugführer" § 23 StVO gilt. Hier eine „Gleichberechtigung" herzustellen, war unser Ansatz, da letzten Endes im heutigen Straßenverkehr alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen in der Lage sein müssen, ihre Umgebung ungehindert akustisch wahrzunehmen. Dies kann für sie und andere im Einzelfall sogar lebensrettend sein.
    Insoweit sehen wir durchaus einen Unterschied zwischen einer vorübergehenden Ablenkung durch Musik, Sprache oder Geräusche, die natürlich in vielfältiger Form tagtäglich stattfindet und von uns in keiner Weise angegriffen wird. Dies wäre weltfremd. Es geht um ein permanentes, verkehrsgefährdendes sich Abkapseln von den Verkehrsgeräuschen und Signalen der Umgebung.
    Ob es hierzu eines regelrechten Verbots bedarf, ist eine andere Sache. Vielleicht reicht schon ein verändertes Bewusstsein für diese spezifischen Gefährdungslagen aus, die, wie wir meinen, leicht vermeidbar sind und auf keinen Fall Menschenleben kosten dürfen. Dass die Klärung der Unfallursächlichkeit eines solchen MP 3-Players Schwierigkeiten bereiten kann, steht außer Frage. Andererseits ist aber genauso klar, dass dann, wenn ein ursächlicher Zusammenhang besteht, eine Mithaftung desjenigen greift, der in der vorgenannten Weise sein Gehör beeinträchtigt hat mit der Folge, dass er sich zivilrechtlich schadenersatzpflichtig machen kann bzw. auf eigene Schadenersatzansprüche teilweise oder gar ganz verzichten muss.
    Die von uns zur Sprache gebrachte Problematik ist sehr komplex, weshalb wir es begrüßen, dass hier eine breitere Diskussion in Gang kommt. Dabei wollen wir nicht den erhobenen Zeigefinger und nicht den Verzicht auf unbeschwerten Musikgenuss. Und ein Verbot wollen wir nur dann, wenn sich das allgemeine Sicherheitsbewusstsein nicht bessert oder gar, was wir nicht hoffen, weitere Verkehrsopfer zu beklagen sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    ACE Auto Club Europa

    Matthias Beck
    Redaktion ACE-Online/
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Schmidener Str. 227
    70374 Stuttgart

    Tel: 0711 5303 233
    Fax: 0711 5303 288
    E-Mail: matthias.beck@ace-online.de
    Internet: http://www.ace-online.de

    __________________________________________
    Rechtsform: eingetragener Verein
    Sitz des Vereins: Stuttgart
    Vorstand: Wolfgang Rose, Erwin Braun
    Zuständiges Vereinsregister: Amtsgericht Stuttgart, VR 1733

    • Am 3. Mai 2007 um 12:05 von Ralf Vedder

      AW: Nur keine falsche Aufregung
      Moin,Moin,

      dann wäre es doch sinnvoll generell beim Betreten der Straße Kopfhörer nicht mehr zu zulassen. Denn ob Fußgänger, Radfahrer, Skater oder Autofahrer, es sollten alle gleich behandelt werden. Bitte nicht wieder so ein Hickhack wie beim Rauchen ;-))
      (apropo Rauchen …., wie siehts damit aus am Steuer ?)

    • Am 3. Mai 2007 um 12:17 von User

      AW: Nur keine falsche Aufregung
      Beim Autofahren bin ich definitiv für ein Verbot. Denn für was gibt es Radio, CD-Player und Spieler für MP3s. Das es da wirklich Menschen gibt, die sich einen Köpfhörer aufsetzten ist für mich nicht verständlich. Genauso auch beim Fahrrad fahren oder Inlineskaten – so lange dies im Strassenverkehr erfolgt.
      Bei den Fussgängern finde ich es etwas übertrieben. Denn immerhin ist der MP3 Player der Nachfolger des Walk-Mans.
      Und wann darf/soll man dann noch einen MP3 Player benutzen können, wenn nicht beim Gehen oder Joggen? Zuhause? Da hab ich eine Stereo-Anlage.

    • Am 3. Mai 2007 um 13:44 von Der Wobbler

      Respekt!
      Daß Sie Erlaubnis bekommen, die Veröffentlichung Ihrer Meldung zu verfolgen und Stellung zu nehmen.

      Aber ich finde es trotzdem unsinnig, denn das Tragen von Kopfhörern, die beide Ohren belegen, am Steuer eines Kfz war noch nie erlaubt. Fragen Sie mich jetzt nicht, wo das steht, aber das hat der ADAC oft genug verkündet.

  • Am 3. Mai 2007 um 10:52 von Lutz

    DDR lässt grüssen
    In der DDR gab es schon ein Walkmanverbot also nichts neues im Staate D…

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