EU-Kommission fordert Nachbesserungen bei Telekomgesetz

Brüssel moniert Regulierungsfreistellung für VDSL erneut

Im Tauziehen um die Neufassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes fordert die EU-Kommission Nachbesserungen. Es müsse der „Mehrwert“ des Gesetzes gegenüber bestehenden EU-Regelungen vom Jahr 2002 klar werden, teilte der Sprecher von EU-Medienkommissarin Viviane Reding am Montag in Brüssel mit.

Das Gesetz regelt unter anderem den Aufbau des schnellen Glasfasernetzes (VDSL) der Deutschen Telekom, das für eine befristete Zeit nicht der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegen wird. Brüssel sieht dies als ungerechtfertigte Bevorzugung des ehemaligen Monopolisten. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hatte hingegen am Wochenende der DPA gesagt, bei der vom Kabinett beschlossenen Neufassung handele es sich nicht um ein Begünstigungsgesetz für die Telekom.

Die Kommission fragt nun, welche anderen Unternehmen unterstützt werden, wenn nicht – wie von Glos festgestellt – die Telekom profitiere. Die Kommission forderte, dass die Bundesregierung die Brüsseler Fragen in den kommenden Wochen „in konstruktiver Weise auch im Text der Telekomgesetz-Novelle berücksichtigen wird“. Reding schließt im Streit um das Gesetz ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht aus. Ein solches Verfahren kann bis vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen.

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