Tchibo: MP3-CD-Player für 69,90 Euro

Kaffeeröster sorgt mit zu geringem Angebot an Design-PCs wieder für verärgerte Kunden

Für verärgerte Kundschaft hat Tchibo mit seiner neuesten PC-Aktion gesorgt: Der Design-PC, über den ZDNet vor wenigen Tagen berichtete, war innerhalb weniger Minuten ausverkauft. Dies hat beim Kafferöster inzwischen Tradition: Auch ein Discount-Notebook war vor wenigen Wochen innerhalb kürzester Zeit vergriffen.

Noch zu haben sind einige andere digitale Schnäppchen: So ist ein tragbarer MP3-CD-Player für 69,90 Euro zu haben. Im MP3-Modus spielt das Gerät 480 Sekunden auch bei Erschütterungen weiter, im CD-Modus immerhin 45 Sekunden. Bis zu 32 Titel sind speicherbar, zum Lieferumfang zählen Ohrhörer, Gürteltasche, Netzadapter und Akkus.

Zum gleichen Preis ist auch ein Funk-Übertragungsset zu haben, das eine Reichweite von bis zu 100 Metern bieten soll. Geeignet ist das Gerät jedoch nur zur drahtlosen Übertragung von einem Fernseher an den anderen: Angeschlossen wird es über Scart oder die Audio-/Video-Eingangsbuchsen. Die Steuerung soll über „Fernbedienungen jeder Marke“ möglich sein, so Tchibo. Auf beide Geräte gibt Tchibo eine Garantie von drei Jahren.

Der neueste Tchibo-PC ist mit einem 2,4 GHz schnellen Pentium 4-Prozessor von Intel (Börse Frankfurt: INL) sowie 512 MByte DDR-RAM und einer 80 GByte fassenden Festplatte ausgestattet. Die Hardware ist im unteren Teil des Flatscreens integriert, der eine Tiefe von 48 Millimetern haben soll.

Als Grafikkarte wurde die Nvidia Geforce 4 Go (32 MByte) verbaut, komplettiert wird die Hardware durch ein Combo-Laufwerk, wobei sich Tchibo zur Brenngeschwindigkeit ausschweigt. DVDs sollen mit achtfachem Speed gelesen werden. Außerdem ist der Rechner mit Modem, Firewire und Netzwerkkarte ausgestattet.

Kontakt: Tchibo Deutschland, Tel.: 01805/8090 (günstigsten Tarif anzeigen)

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3 Kommentare zu Tchibo: MP3-CD-Player für 69,90 Euro

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  • Am 24. Oktober 2003 um 21:18 von Fabian Axthelm

    Technik bei Tchibo
    Ihr Artikel beinhaltet absolut null Mehrinformation als die Tchibo- Homepage. Ich würde gerne etwas wie eine qualitative Einstufung der Tchibo- Geräte sehen!!!!

  • Am 23. Oktober 2002 um 7:07 von Jürgen Wippler

    juergen.wippler@t-online.de
    Das nervt total – und ist eine Herabsetzung für die Werbetreibende…<br />
    Trotz 928 kBit-DSL dauert der Seitenaufauf bis zu 1 Minute, hauptsächlich weil die Werbungs-Doubbleclick-Server entweder völlig überlastet und/oder veraltert sind…<br />
    … und das ist schon seit Jahren ein Dauerzustand…

  • Am 22. Oktober 2002 um 15:13 von QFT

    pc muß nicht weg sein….. "Solange der Vorrat reicht" gilt hier nicht!
    …. wer keinen bekommen hat, kann ihn verlangen!<br />
    Zitat Ihk-Fulda (mit google gefunden):<br />
    "Ware bis zum letzten Tag der Frist verfügbar<br />
    Wer mit Sonderangeboten für einen bestimmten Zeitraum wirbt, hat dafür gerade zu stehen, dass die Ware tatsächlich bis zum Letzten angegebenen Tag verfügbar ist. Notfalls muss er nachordern. Der Verbraucher wird irregeführt, wenn der Händler sein Werbeversprechen nicht erfüllt. Dabei kann sich der Händler nicht auf fehlendes Verschulden berufen, weil etwa die Nachfrage unerwartet groß gewesen sei. Man sollte also sehr genau überlegen, ob man sich in der Sonderangebotswerbung tatsächlich zeitlich festlegen will oder wie bisher ohne Befristung wirbt."<br />
    Ausnahme wäre demnach, wenn Tschibo ein PC-Händler wäre, so daß die Design-Kiste ein Angebot unter vielen ist bzw. eine Kaffeesorte beworben wäre.<br />
    In diesem Fall handelt es sich aber eindeutig um ein s.g. Lockangebot (um zusätzliche Kunden in die Geschäfte / auf die Homepage zu locken). Dieses hat zur Folge, daß die Ware vorhanden sein muß (einigen Urteilen zur Folge für wenigstens 2/3 der Zeit, die Werbeangebote (keine Sonderaktionen!!!) üblicherweise gültig sind.<br />
    Wer jetzt also so’n Teil will: Im Netz genaue Urteile finden, prüfen, hin in’n Laden und PC verlangen. Wird eine Bestellung verweigert, mit ruhigem Gewissen abmahnen – in diesem Fall fällt Tschibo durch.<br />
    <br />
    -QFT-<br />
    <br />
    (im Handel ist es manchmal leider üblich, daß sich Wettbewerber gegenseitig abmahnen – darum kenne ich die Problematik)

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