Jackson lehnt Microsoft-Antrag ab

"Konzern hatte genug Zeit" / Tendenz zu Dreiteilung

Richter Thomas Jackson drängt weiter auf ein schnelles Ende im Kartellrechtsprozess gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF). In der gestrigen mündlichen Verhandlung über das Strafmaß lehnte Jackson den Antrag des Softwaregiganten ab, die Anhörung auf Anfang Dezember zu vertagen. Einer Dreiteilung des Konzerns stand Jackson jedoch positiv gegenüber.

Microsoft habe „genug Zeit“ gehabt, seine Vorschläge einzureichen, so der Richter. Der Fall ziehe sich jetzt schon über zwei Jahre hin. Jackson forderte das US-Justizministerium und die 19 klageführenden Bundesstaaten dazu auf, ein letztes mal ihre modifizierten Urteilsvorschläge einzureichen. Microsoft habe dann noch 48 Stunden Zeit, darauf zu reagieren.

Prozessbeobachter gehen davon aus, dass das endgültige Strafmaß im nächsten Monat, spätestens jedoch im Juli verkündet wird. Theoretisch könnte Jackson dies schon nächste Woche tun, weil er innerhalb der nächsten sieben Tage die letzten nötigen Unterlagen beider Seiten für den abschließenden Richterspruch erhält.

Unterdessen sorgt ein Papier der Computer and Communications Industry Association (CCIA) für Aufregung, dass vor wenigen Tagen veröffentlicht worden war. In dem Dokument fordert der Verband gemeinsam mit der Software and Information Industry Association (SIIA) eine Dreiteilung des Konzerns: „Das Urteil ist nur dann wirksam, wenn es Microsofts anhaltenden und einfallsreichen Missbrauch der Marktdominanz trifft, nicht seine aktuelle wettbewerbswidrige Taktik“, heißt es in dem Papier. Zu den Mitgliedern des CCIA zählen unter anderem die Microsoft-Rivalen Netscape und Sun (Börse Frankfurt: SSY).

Richter Thomas Jackson hat im späteren Verlauf der gestrigen Sitzung das Papier von CCIA und SIIA gelobt. Das Ergebnis einer Zweiteilung wären lediglich zwei getrennte Monopole, so der Richter.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Prozess und den Folgen finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen„.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

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