NASA-Hacker soll an die USA ausgeliefert werden

Dort drohen Gary McKinnon härtere Strafen als in Großbritannien

Der britische Hacker Gary McKinnon soll nun doch an die USA ausgeliefert werden. Das britische Oberhaus hat ein Gesuch McKinnons abgelehnt, mit dem er die Überstellung an die US-Behörden verhindern wollte.

McKinnon versucht seit sechs Jahren seine Auslieferung zu verhindern, um einer möglicherweise strengeren Bestrafung in den USA zu entgehen. Vorwürfe, wonach der Hacker zwischen 2001 und 2002 in Computersysteme der NASA und der US-Armee eingedrungen sein soll, hat er bereits zugegeben.

Während einer Anhörung vor dem Oberhaus wiederholte McKinnon seine Vorwürfe gegen US-Ermittler, die ihm mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe gedroht haben sollen, falls er sich nicht freiwillig an die USA ausliefere. Für den Fall seiner Kooperation und eines Schuldeingeständnisses stellten ihm die Ermittler nur drei bis vier Jahre Gefängnis in Aussicht. Das House of Lords begründete die Ablehnung des Gesuchs damit, dass die Androhung sehr hoher Strafen in den USA üblich sei, um Verdächtige zur Kooperation zu bewegen.

McKinnon befürchtet auch, dass ihm in den USA terroristische Motive für seinen Angriff auf Computer der US Army, der US Navy, der US Air Force und der NASA unterstellt würden. Er selbst begründet sein Eindringen immer wieder mit seinem großen Interesse an UFOs und den damals unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen, die seinen Angriff überhaupt erst möglich gemacht hätten.

Bereits 2006 hatte das britische Innenministerium der Auslieferung McKinnons zugestimmt. Im Anschluss war der Hacker auch vor dem höchsten Berufungsgericht des Vereinigten Königreichs gescheitert. Wie sein Anwalt mitteilte, will McKinnon nun als letzten Ausweg den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen.

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Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu NASA-Hacker soll an die USA ausgeliefert werden

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  • Am 31. Juli 2008 um 21:17 von Gnarzo

    Rechtsverständnis
    Bei aller Kritik, die man (berechtigterweise) an den USA üben kann, auch an den Verhörmethoden, wird in den Kommentaren hier ein ziemlich seltsames Rechtsverständnis geäußert.

    Nach einer Straftat mit Auslandsbezug ist eine Auslieferung des Straftäters nichts Ungewöhnliches. Der Typ ist Wiederholungstäter und war auch alt genug, um zu wissen, was er da treibt.

    Ich würde gerne die Kommentare der üblichen US-Basher hören, wenn ein US-Bürger sich in deutsche Netzwerke einhackt. Nach hier geäußerter Logik sollte dann z.B. ein deutscher Firmenchef eingesperrt werden.

    Ganz großes Kino…

    • Am 1. August 2008 um 7:59 von tutnixzursache

      AW: Rechtsverständnis
      Aber die USA würden sich auch vor Lachen auf dem Boden wälzen wenn ein anderes Land die Auslieferung eines US-Bürgers verlagen würde. Gleichzeite würde diesem Land der ausgestreckte Mittelfinger gezeigt werden

  • Am 31. Juli 2008 um 15:23 von Paul

    NASA Verantwortliche vor Gericht stellen
    Warum wird nicht im gleichen verfahren der Verantwortliche des NASA-Netzes zur verantwortung gezogen?
    Nur weil der seine Hausaufgaben nicht gemacht hat wurde dieses Eindringen überhaupt erst möglich.
    Und Schande über England, einen Bürger ausliefern der nur online in Amerika war.

  • Am 31. Juli 2008 um 14:32 von global player

    Auslieferung an die USA
    Kann ja wohl nicht sein, das ein Land der EU eigene Bürger an ein Land mkt so unklarer Menschenrechtslage wie die USA ausliefert! Erst sollen die mal ihre Kriegsverbrecher nach Den Haag schicken, Guantanamo endlich schliessen und die Todesstrafe abschaffen! Stehen wir eigentlich derart unter dem Pantoffel, dass die USa schreit, ich will haben und sofort rennt alles los?

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