Alte Schnurlostelefone ab 2009 nicht mehr erlaubt

Bei Zuwiderhandlungen drohen Kosten von über 1000 Euro

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Da die Frequenzbereiche neu vergeben wurden, dürfen die Telefone ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden. Heute übliche DECT-Telefone sind davon allerdings nicht betroffen, da sie auf anderen Frequenzen funken.

Der Frequenzbereich des analogen Systems CT1+ (885 bis 887 und 930 bis 932 MHz) wird inzwischen europaweit für öffentlichen Mobilfunk genutzt. Der Frequenzbereich des Digital-Standards CT2 (864,1 bis 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.

Wer sein altes Schnurlostelefon aus den 90er Jahren 2009 weiterhin verwendet, muss bei einer dadurch verursachten Funkstörung mit Kosten von über 1000 Euro rechnen. Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass der unzulässige Betrieb eines Schnurlostelefons ohne Zuteilung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.

Informationen zum verwendeten Standard oder Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons finden sich meist in der Bedienungsanleitung oder direkt auf dem Gerät. Die Bundesnetzagentur bietet auf seiner Website ein Infoblatt zu den verschiedenen Standards an.

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Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Alte Schnurlostelefone ab 2009 nicht mehr erlaubt

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  • Am 27. Mai 2008 um 23:06 von Fritz

    Pfff
    A*** sag ich da nur, wenn ich ein neues bezahlt bekomme werde ich eins holen ansonsten nicht !

    • Am 30. Mai 2008 um 17:50 von Roy

      AW: Pfff
      Na dann probier einfach aus wie lange es dauert bis sie Dich am A*** haben und du schön 1000 Teuronen und die Kosten der Lokalisierung zahlen darfst.
      Und glaub mir die fackeln da nicht lang rum!

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